
AGB
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur wenn für Nutzer ausserhalb aller Territorien der Vereinigten Staaten von Amerika. Die US-Nutzungsbedingungen finden können hier abgerufen werden. Bitte wählen Sie ob Sie Pilot oder Kunde sind, um die relevanten Geschäftsbedingungen einzusehen.
Kunden
Piloten
Geschäftsbedingungen für Piloten
Stand 30 Juli 2026
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Piloten weltweit außerhalb der USA — unabhängig davon, wo die Aufträge durchgeführt werden. Maßgeblich und rechtsverbindlich ist diese deutsche Fassung; die englische Fassung ist eine unverbindliche Leseübersetzung.
Für Piloten mit Wohnsitz oder Sitz in den USA (einschließlich aller Territorien) sowie für Aufträge in den USA gelten ausschließlich die U.S. Pilot Terms der FairFleet, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware.
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s. u.) durch Piloten. Als Pilot sind alle externen Subunternehmer gemeint, die sich auf der FairFleet-Plattform registrieren, unabhängig davon, ob sie Drohnenpiloten sind. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und ausgedruckt werden.
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München unter der HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet"), und Ihnen als registriertem Nutzer („Pilot") gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zahlungsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, auch wenn FairFleet deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Piloten mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, die keine Aufträge in den Vereinigten Staaten ausführen. Für Piloten mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten (einschließlich des District of Columbia und aller Territorien und Außengebiete der USA) sowie für die Ausführung von Aufträgen in den Vereinigten Staaten gelten ausschließlich die U.S. Pilot Terms der FairFleet, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (Teil B dieses Dokuments); diese Geschäftsbedingungen finden insoweit keine Anwendung. Vertragspartner ist in diesem Fall ausschließlich die FairFleet, Inc.; die FairFleet GmbH wird insoweit nicht Vertragspartei.
2. Plattform
2.1 Nutzung der Plattform
2.1.1 FairFleet betreibt die Website unter fairfleet360.com / fairfleet.com (und gegebenenfalls weitere Alias- oder Top-Level-Domains; im Folgenden die „Website") sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps"; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform"). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen") durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen. Piloten erhalten über die Plattform Anfragen für Aufträge, die sie annehmen können. Für die Durchführung der Aufträge stellt FairFleet alle relevanten Informationen über die Plattform bereit. Nach Abschluss eines Auftrags teilt der Pilot die Ergebnisse, einschließlich der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, ebenfalls über die Plattform mit FairFleet.
2.1.2 FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.2 Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1 Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Piloten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag") voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2 Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Pilot Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.4) auch seine USt-IdNr. anzugeben. Ist der Pilot Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG oder verfügt er aus anderen Gründen über keine USt-IdNr., so kann er alternativ eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er keine USt-IdNr. benötigt. FairFleet behält sich vor, in solchen Fällen einen geeigneten Nachweis anzufordern.
2.2.3 Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme in zwei Stufen wie folgt zustande:
2.2.4 Der Pilot trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Maske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Maske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche übersendet der Pilot sodann sein Angebot auf Abschluss eines eingeschränkten (s. Ziffer 2.2.6) Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Pilot bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.5 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.
2.2.5 FairFleet informiert den Piloten unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und fügt dieser Informations-E-Mail die aktuellen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung bei. Diese Informations-E-Mail dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs des Angebots und stellt noch keine Annahme desselben dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung seitens FairFleet zustande. Diese Annahme kann entweder ausdrücklich per E-Mail erfolgen oder konkludent, etwa durch das Freischalten des Piloten für die Nutzung der Plattformoberfläche (s. Ziffer 2.2.6).
2.2.6 Um Angebote für den Abschluss von Luftbildaufnahmen-Verträgen (Ziffer 3.3) abgeben zu können, muss der Pilot zunächst einen uneingeschränkten Nutzungsvertrag mit FairFleet abschließen. Dieser Vertrag kommt durch das Angebot des Piloten und die Annahme durch FairFleet wie folgt zustande:
(1) Der Pilot reicht die erforderlichen Dokumente über die Plattform ein, welche die Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge sowie den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (mindestens 1.000.000 EUR oder 750.000 SDR Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall) enthalten.
(2) FairFleet prüft die eingereichten Dokumente und behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern, einschließlich der Vorlage und des Uploads eines Lichtbildausweises, um die Identität des Piloten zu klären. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen von Kundenanforderungen sowie aus Sicherheitsgründen. FairFleet darf die Identitätsprüfung auch durch benannte Dritte (Verifizierungsdienstleister) durchführen lassen und bei Bedarf — insbesondere aufgrund kundenspezifischer Anforderungen — die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen.
(3) FairFleet kann das Angebot des Piloten entweder explizit durch eine Annahmeerklärung oder konkludent durch Freischaltung des uneingeschränkten Zugangs zur Plattform annehmen.
Der uneingeschränkte Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten, Angebote für Luftbildaufnahmen-Verträge abzugeben.
2.2.7 FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
2.2.8 Ist der Pilot eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitzlandes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.9 Ist der Pilot eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3 Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für den eingeschränkten wie den uneingeschränkten Nutzungsvertrag.
2.3.2 Für die Nutzung der Plattform schuldet der Pilot FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinausgehen, können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt.
2.3.3 Der Pilot hat seine Anmeldedaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil sowie seine Stammdaten bearbeiten.
2.3.4 Der Pilot hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.5 Dem Piloten ist bewusst, dass eine Internetplattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.6 FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z. B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z. B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.7 Dem Piloten ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitzlandes umfasst.
2.3.8 Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.9 Der Pilot hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.10 Der Pilot wird FairFleet von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.4 bis 2.3.9 genannten Gründen geltend machen.
2.3.11 An Inhalten — beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten —, die der Pilot auf die Plattform hochlädt, räumt der Pilot FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere
zur Vervielfältigung und Verbreitung in allen analogen und digitalen Medien und Systemen, einschließlich des Empfangs durch stationäre und mobile Endgeräte;
zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken (auch von Suchmaschinen) und Datennetzen, gleich durch welche Technik;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung, insbesondere auch zu Marketingzwecken von FairFleet. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere zur geeigneten Darstellung auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones und Tablets).
2.3.12 Klargestellt wird, dass FairFleet dem Piloten keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergegeben werden, zu nutzen.
2.3.13 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Piloten nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.14 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform; E-Mail oder die Funktion über die Website ist ausreichend. Personenbezogene Daten werden im Nachgang zur Kündigung umgehend gelöscht, es sei denn, deren Speicherung ist aus rechtlichen Gründen oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Regelungen mit Kunden weiterhin erforderlich; in diesem Fall werden die betreffenden Daten gemäß den geltenden Vorschriften gespeichert.
2.3.15 Der Pilot hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit FairFleet-Kunden unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen. FairFleet behält es sich vor, im Falle der Nebenabrede Regressansprüche geltend zu machen. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass keine Umgehung der Plattform stattgefunden hat.
2.3.16 Der Pilot ist verpflichtet, jede Änderung seiner Berechtigung zur Durchführung von gewerblichen Drohnenflügen FairFleet unverzüglich anzuzeigen. Verliert er diese Berechtigung, darf er keine Angebote mehr abgeben. Auf Ziffer 3.3.5 wird verwiesen.
2.3.17 Die Apps können — entsprechend den Geräteeinstellungen des Piloten — Standortdaten des Piloten erheben und an FairFleet übermitteln, insbesondere zur Zuweisung ortsnaher Aufträge, zur Koordination und zum Nachweis der Auftragsdurchführung sowie aus Sicherheitsgründen. Der Pilot erklärt sich mit dieser Standorterfassung während der Nutzung der Apps und während der Durchführung von Aufträgen ausdrücklich einverstanden. Die Erfassung kann jederzeit über die Geräteeinstellungen deaktiviert werden; in diesem Fall stehen bestimmte Funktionen (z. B. die ortsbasierte Auftragsvergabe) gegebenenfalls nicht zur Verfügung. Ist FairFleet aus Sicherheits- oder Rechtsgründen verpflichtet oder aufgrund von Kunden- oder Behördenvorgaben gehalten, Standortinformationen während des Flugs aufzuzeichnen, ist die Aktivierung der Standortfreigabe — und soweit erforderlich des Kamerazugriffs — in der App Teil des Auftrags; der Pilot stellt sicher, dass diese Funktionen auf seinem Mobilfunkgerät während der Durchführung aktiviert sind. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
2.4 Sperrung / Rückversetzen zu eingeschränktem Nutzungsvertrag
2.4.1 FairFleet ist berechtigt, das Profil des Piloten und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pilot seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2 FairFleet ist ferner berechtigt, für eine von FairFleet zu bestimmende, angemessene Zeit seine Leistungen auf das Niveau des eingeschränkten Nutzungsvertrags (Ziffer 2.2.6) herabzusetzen, wenn FairFleet feststellt, dass der Pilot gegen essenzielle Pflichten der Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Essenzielle Pflichten sind insbesondere solche, die geeignet sind, das Vertrauen von FairFleet in die Integrität des Piloten zu erschüttern (z. B. Verstoß gegen das Umgehungsverbot, Ziffer 2.3.15), sowie sicherheitsrelevante Pflichten (z. B. Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung, Ziffer 3.5.1).
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1 Allgemeines
3.1.1 Der Pilot wird als selbständiger Unternehmer tätig. Er kann im Rahmen des Luftbildaufnahmen-Vertrags seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen und beschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel.
3.1.2 Der Pilot ist in keiner Weise daran gehindert, auch für Dritte tätig zu werden. Auf Ziffer 2.3.15 wird hingewiesen.
3.1.3 Mit Luftbildaufnahmen ist pauschal die Erfassung von Daten aller Art, die Bearbeitung von Daten oder die Zurverfügungstellung von Daten gemeint.
3.2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist die Erfassung, Zurverfügungstellung oder Bearbeitung von Daten.
3.3 Abschluss Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.3.1 Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.3.2 Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten (der „Luftbildaufnahmen-Vertrag") kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.3.3 ff. zustande.
3.3.3 Der Pilot kann auf der ihm zugänglichen Oberfläche der Plattform oder Smartphone-App Anfragen für die Erstellung, Bearbeitung oder Zurverfügungstellung von Luftbildaufnahmen/Daten einsehen. Die einsehbaren Anfragen stellen noch kein Angebot von FairFleet an den Piloten auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum" dar, mit der FairFleet lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber dem Piloten signalisiert.
3.3.4 Der Pilot kann zu einer oder mehreren dieser Anfragen ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber FairFleet abgeben, also über die Plattform mitteilen, zu welchem Netto-Preis er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zu erstellen, bzw., im Falle einer Festpreisanfrage, dass er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zum angefragten Festpreis zu erstellen. An sein Angebot ist der Pilot 30 Tage nach Abgabe gebunden. Dem Piloten ist bewusst, dass das Angebot sämtliche zur Durchführung notwendigen Kosten (wie beispielsweise Fahrtkosten, Logistikkosten etc.) beinhaltet.
3.3.5 Angebote gemäß Ziffer 3.3.4 darf der Pilot nur abgeben, sofern er alle für die Durchführung des Drohnenflugs erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere ist der Pilot nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Angebotsabgabe die erforderliche Berechtigung nach dem am Einsatzort anwendbaren Luftrecht (in der EU insbesondere Registrierung als UAS-Betreiber, Kompetenznachweis bzw. Fernpiloten-Zeugnis sowie etwaige Betriebsgenehmigungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; außerhalb der EU die jeweils erforderlichen Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen) und Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffern 2.2.6 und 3.5.1) nicht mehr vorliegt.
3.3.6 Angebote nach Ziffer 3.3.4 können nur Piloten mit uneingeschränktem Nutzungsvertrag (Ziffer 2.2.6) abgeben; die vollständige Registrierung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe und die Durchführung von Flügen. FairFleet bestätigt den Eingang des Angebots unverzüglich. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar; der Luftbildaufnahmen-Vertrag kommt erst mit gesonderter Annahmeerklärung durch FairFleet (per E-Mail oder auf andere Weise) zustande. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
3.3.7 Mit Erklärung der Annahme des Angebots des Piloten durch FairFleet kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zwischen den Parteien zustande.
3.3.8 Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien — beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zur Baustellenbesichtigung — stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.3.9 Ziffern 2.2.8 und 2.2.9 gelten entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.4 Ausführungsfristen
3.4.1 Hält der Pilot schuldhaft vereinbarte Termine nicht ein, so haftet er FairFleet gegenüber für die FairFleet daraus entstehenden Schäden. Der Pilot hat zum mit FairFleet vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Adresse zu erscheinen. Erscheint der Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder sagt er weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Pilot die Kosten zu tragen, die FairFleet entstehen, einen geeigneten Ersatzpiloten zu verpflichten.
3.4.2 FairFleet behält sich vor, vereinbarte Termine zu ändern. FairFleet wird den Piloten davon rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.
3.4.3 Sollte der Pilot einen vereinbarten Termin durch Verspätung nicht einhalten können und entsteht dadurch ein Schadensersatzanspruch des Kunden, macht sich der Pilot schadensersatzpflichtig. Der Pilot ist verpflichtet, FairFleet unverzüglich über eine Verspätung zu informieren.
3.5 Pflichten des Piloten
3.5.1 Der Pilot ist verpflichtet, die für die Durchführung gewerblicher Drohnenflüge erforderlichen Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherung, zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss die gesetzliche Mindestdeckungssumme, mindestens aber eine Deckungssumme von EUR 1.000.000 oder 750.000 SDR aufweisen. Ohne solche Versicherungen darf er keine Angebote abgeben und keine Drohnenflüge durchführen.
3.5.2 Der Pilot ist bei Durchführung des beauftragten Drohnenflugs verpflichtet, die einschlägigen lokalen Gesetze, insbesondere zu Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz, Luftverkehrsrecht, sonstigem öffentlichen Recht (z. B. im Hinblick auf etwaig notwendige Sondernutzungsgenehmigungen) und Strafrecht (in Deutschland etwa § 109g Abs. 2 StGB) sowie etwaige behördliche Vorgaben einzuhalten. Ferner hat der Pilot sämtliche gemäß seiner Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge einzuhaltenden Richtlinien, Anmeldungen und Kodizes zu beachten. Soweit FairFleet auf der Plattform auf freiwilliger Basis gewisse Hilfestellungen anbietet — beispielsweise durch Zugang zu Diensten, die Flugverbotszonen anzeigen —, entbindet dies den Piloten nicht von den vorstehend geschilderten Verpflichtungen. FairFleet behält sich das Recht vor, dem Piloten vorgeplante Drohnenflugpläne für automatisierte Drohnenmissionen bereitzustellen. Der Pilot ist jedoch in jedem Fall verpflichtet, diese vorgeplanten Missionen umfassend und eigenständig auf ihre Korrektheit und Durchführbarkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die sichere und gesetzeskonforme Durchführung von Drohnenflügen. Sollte der Pilot feststellen, dass die vorgeplante Mission nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann, ist er verpflichtet, FairFleet unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Durchführung des Fluges, zu informieren. Die abschließende Verantwortung für die sichere und rechtlich einwandfreie Durchführung des Fluges obliegt stets dem Piloten. Etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer vorgeplanten Mission entstehen, begründen keinerlei Haftungsansprüche gegen FairFleet. Ansprüche, die aus etwaigen Mängeln oder Fehlern der vorgeplanten Mission resultieren, sind ausschließlich an den Hersteller der genutzten Flugplanungssoftware zu richten. FairFleet übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung. FairFleet kann den Piloten verpflichten, für Aufträge eine von FairFleet benannte Flugmissions- bzw. Flugplanungssoftware zu verwenden. Die vorgeschriebene Nutzung dieser Software entbindet den Piloten nicht von seinen vorstehenden Pflichten und verlagert keine Verantwortung auf FairFleet; für Fehler oder Unfälle, die durch Fehler dieser Software entstehen, übernimmt FairFleet keine Haftung, und Ansprüche sind ausschließlich an den Softwarehersteller zu richten. Der Pilot bleibt für die gefahrlose Durchführung der Flüge allein verantwortlich.
3.5.3 Der Pilot ist verpflichtet, seine Leistungen gemäß Ausschreibung vollumfänglich in der vereinbarten Qualität, der vereinbarten Anzahl von Aufnahmen sowie innerhalb des vereinbarten Durchführungszeitraums zu erfüllen. Dies umfasst die Erfassung der beauftragten Aufnahmen sowie die vollständige, lückenlose Übertragung der Daten auf die FairFleet-Plattform. FairFleet ist berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, solange die Leistung nicht wie vereinbart vollständig, einschließlich Qualität, Anzahl und Durchführungszeitraum, erbracht wurde.
3.5.4 Der Pilot ist verpflichtet, spätestens 12 Stunden nach Abschluss des Drohnenflugs die erstellten Luftbildaufnahmen/Daten sowie auf Anfrage alle Flightlogs ausschließlich auf die Plattform hochzuladen, es sei denn, es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Der Abschluss des Uploads ist FairFleet unverzüglich mitzuteilen. Mögliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder auftretende Probleme sind umgehend zu melden, da andernfalls keine vollständige Übernahme der Kosten durch FairFleet gewährleistet werden kann. Der Pilot stellt sicher, dass die Luftbildaufnahmen/Daten zwingend auf einer verschlüsselten SD-Karte oder sonstigen verschlüsselten Datenträgern erfasst, gespeichert und transportiert werden.
3.5.5 Der Pilot ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Abnahme der hochgeladenen Luftbildaufnahmen/Daten alle Daten dieses Auftrags vollumfänglich und endgültig zu löschen. Dies gilt auch für Kontaktdetails (Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc.) von Ansprechpartnern, Projektverantwortlichen oder weiteren Dritten, deren Kontaktinformationen nur zur Durchführung des Projekts an den Piloten übermittelt wurden. FairFleet ist zudem berechtigt, ggf. eine schriftliche Bestätigung beim Piloten anzufordern. Darüber hinaus ist FairFleet zur Überprüfung in Form eines Audits zur Einhaltung der Löschungspflicht berechtigt. Die Prüfung kündigt FairFleet 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Pilot verpflichtet sich, bei dem Audit durch FairFleet oder einen unabhängigen Gutachter (der „Prüfer") behilflich zu sein, den Prüfer im angemessenen Rahmen zu unterstützen und ihm hinreichenden Zugang zu Informationen zu gewähren.
3.5.6 Für die Verwendung von Kundennamen als Referenz sowie die Veröffentlichung von Informationen oder Aufnahmen zum Auftrag gilt Ziffer 3.11.3.
3.5.7 FairFleet behält sich das Recht vor, vom Piloten für jeden Auftrag zu verlangen, Kleidung oder Ausrüstung mit Logos von FairFleet (sowie aller assoziierten Marken) oder von Kunden zu tragen. Der Pilot ist verpflichtet, die von FairFleet oder dem Kunden bereitgestellte Kleidung oder Ausrüstung, einschließlich sichtbarer Logos, während der Durchführung der jeweiligen Aufträge zu tragen. Diese Ausrüstung, wie beispielsweise Helme oder Merchandise, wird dem Piloten von FairFleet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Pilot hat die bereitgestellte Ausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden und nach Abschluss des jeweiligen Auftrags in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
3.6 Nutzungsrechte
3.6.1 Der Pilot räumt FairFleet mit dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten (Ziffer 3.5.4) an denselben (nachfolgend das „Werk") ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht
zur Vervielfältigung und Verbreitung in Druckwerken jeder Art sowie in allen analogen und digitalen Medien, Formaten und Systemen, einschließlich des Empfangs durch stationäre und mobile Endgeräte,
zur öffentlichen Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung auf Abruf in allen elektronischen Datenbanken, Datennetzen und Telekommunikationsdiensten,
zur Speicherung in elektronischen Datenbanken (auch von Suchmaschinen) und Datennetzen, gleich durch welche Technik,
der öffentlichen Wiedergabe, gewerblich oder nicht gewerblich, über Bild-, Ton- und sonstige Datenträger, in allen Formaten und mit allen analogen und digitalen Verfahren;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung und insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken des Kunden. Die Rechtseinräumung erfasst sämtliche im Rahmen des Auftrags auf die Plattform hochgeladenen Dateien und Daten.
3.6.2 Umfasst ist auch das Recht, das Werk zu bearbeiten, insbesondere auch dergestalt, dass es auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets etc.) in geeigneter Weise dargestellt werden kann.
3.6.3 Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
3.6.4 Der Pilot ist nach dem Upload nicht berechtigt, das Werk oder sonstige im Rahmen des Auftrags hochgeladene Dateien und Daten in irgendeiner Weise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere nicht als Referenz oder zur Eigenwerbung, oder Projektinformationen zu veröffentlichen. Jede nicht gestattete Nutzung verpflichtet den Piloten zum Ersatz des FairFleet daraus entstehenden Schadens; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (einschließlich Unterlassung und Herausgabe erzielter Gewinne) bleibt vorbehalten. Es gilt Ziffer 3.11.3.
3.6.5 Der Pilot verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung, soweit zulässig.
3.7 Abnahme
Sofern FairFleet innerhalb von 15 Tagen nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform (Ziffer 3.5.4) keine Abnahme-Erklärung gegenüber dem Piloten abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. Sollten jedoch innerhalb dieser Frist Rückfragen oder Forderungen nach weiteren Daten und Informationen gemäß Ziffern 3.5.3 und 3.5.4 erfolgen, gilt die gesamte Leistung als nicht abgenommen. In diesem Fall wird die Leistung erst durch eine schriftliche Abnahme als vollständig erbracht angesehen.
3.8 Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1 Die vereinbarte Vergütung ist, unbeschadet § 641 Abs. 2 BGB, mit Abnahme (Ziffer 3.7) fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage nach erfolgter Abnahme und Erhalt einer korrekten Rechnung (dies beinhaltet vor allem wichtige Projektinformationen zur eindeutigen Zuordnung der Leistung, wie die FairFleet-Auftragsnummer (Order-ID) sowie alle korrekten Bankinformationen). Rechnungen müssen gemäß den Vorgaben von FairFleet in elektronischem Format (beispielsweise als PDF) zur Verfügung gestellt werden. Ein postalischer Versand oder der Versand von Rechnungen per Fax wird von FairFleet nicht akzeptiert.
3.8.2 Etwaige Transaktionskosten werden zwischen FairFleet und dem Piloten geteilt. Bankgebühren, die beim Empfänger entstehen, werden von FairFleet nicht übernommen. Mahngebühren dürfen durch den Piloten nicht erhoben werden.
3.8.3 Wenn der Pilot FairFleet nicht alle erforderlichen Daten korrekt zur Verfügung stellt, kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, da FairFleet einem streng definierten Zahlungsprozess folgt. Der Pilot hat keinerlei Ansprüche gegen FairFleet aufgrund verspäteter Zahlungen, wenn die Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält. Änderungen der Bankinformationen oder anderer relevanter Zahldaten des Piloten sind FairFleet (per E-Mail an accounting@fairfleet.com) unverzüglich mitzuteilen. Aus Sicherheitsgründen kann FairFleet vom Piloten einen Nachweis über das Bankkonto verlangen.
3.9 Kündigung des Luftbildaufnahmen-Vertrags
Kündigt FairFleet den Luftbildaufnahmen-Vertrag, weil die Fortführung des korrespondierenden Vertrags zwischen FairFleet und dessen Kunden aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund für FairFleet nicht mehr zumutbar ist, hat der Pilot nur für vollständig erbrachte Leistungen Anspruch auf Bezahlung. Teilleistungen werden nicht vergütet.
3.10 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Pilot ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.
3.11 Geheimhaltung
3.11.1 Der Pilot verpflichtet sich, sämtliche von FairFleet übermittelten und ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Offenlegung und Nutzung zu schützen. Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf alle Projektinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Namen der Kunden, Ansprechpartner, Adressen der Standorte, geografische Koordinaten sowie Foto- und Videoaufnahmen. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Informationen, die dem Piloten nachweislich bereits vor der Mitteilung durch FairFleet bekannt waren; die der Pilot nachweislich rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder erhält, ohne gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung zu verstoßen; die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren; oder die ohne Verschulden oder Zutun des Piloten nach der Mitteilung allgemein bekannt oder zugänglich werden. Der Pilot ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und unberechtigte Dritte am Zugriff zu hindern.
3.11.2 Der Pilot ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FairFleet nicht berechtigt, Informationen über den Flug, FairFleets Auftraggeber, den Auftrag, die Art und Weise der Erfassung oder den Zweck der Datenerfassung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Personen vor Ort. Bei Rückfragen ist stets auf FairFleet zu verweisen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Informationen, die für behördliche Auskünfte oder zur Erlangung von Fluggenehmigungen erforderlich sind.
3.11.3 Der Pilot ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FairFleet den Namen des Kunden von FairFleet als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen, Daten oder Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Fotografien oder andere Inhalte, auch auf sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben. Der Pilot ist ferner verpflichtet, keinerlei Foto- oder Videoaufnahmen der Projekte anzufertigen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von FairFleet genehmigt. FairFleet behält sich das Recht vor, eine erteilte Genehmigung jederzeit ohne Fristen oder Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist der Pilot verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und sämtliche Kopien davon unverzüglich an FairFleet zurückzugeben oder deren vollständige und nachweisliche Vernichtung vorzunehmen.
3.11.4 Jegliche Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflichten können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen zu Schadensersatzansprüchen seitens FairFleet. Sämtliche Schäden, die durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung entstehen, sind vollständig und ausschließlich vom Piloten zu tragen und zu ersetzen. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass er keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben hat.
4. Allgemeines
4.1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Piloten unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2 Ist der Pilot Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Piloten ausschließlich zuständig.
4.2 Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3 Haftung
4.3.1 Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Piloten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4.3.2 Für den Verlust von Daten haftet FairFleet nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Piloten nicht vermeidbar gewesen wäre.
4.3.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
4.3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3.5 Der Pilot stellt FairFleet von sämtlichen Ansprüchen Dritter — einschließlich Ansprüchen von Kunden von FairFleet —, die auf einem Fehler, Handeln oder Unterlassen des Piloten im Zusammenhang mit einem Auftrag beruhen, frei, soweit der Pilot dies zu vertreten hat, und erstattet FairFleet die hierdurch entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Beweissicherung und Beweisführung sowie der Sachverständigen-, Anwalts- und Prozesskosten.
4.3.6 Von Kunden stammende Auftrags- und Standortinformationen (z. B. Adressen, Koordinaten, Zugangs- und Gefahrenhinweise) gibt FairFleet ungeprüft weiter; der Pilot prüft die tatsächlichen Bedingungen vor Ort. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Informationen sowie für Handlungen, Fehler oder Ausfälle benannter Drittanbieter (z. B. Zahlungs-, Verifizierungs- oder Flugplanungsdienste) haftet FairFleet nur nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1.
4.3.7 Kann ein Auftrag aus Gründen, die FairFleet nicht zu vertreten hat — etwa Wetter, luftrechtliche Beschränkungen, verweigerter Standortzugang oder Stornierung durch den Kunden —, nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden, bestehen für die nicht erbrachte Leistung keine Ansprüche auf Vergütung, Aufwendungsersatz oder Schadensersatz gegen FairFleet; für nachweislich erbrachte Teilleistungen bleibt § 645 Abs. 1 BGB unberührt. FairFleet bemüht sich um eine Neuterminierung mit dem Piloten.
4.3.8 Informationen und Funktionen der Plattform und der Apps — einschließlich der Piloten- und Erfassungs-Apps sowie sonstiger von FairFleet bereitgestellter Anwendungen —, etwa Auftragsinformationen, Karten- und Flugverbotszonen-Anzeigen oder vorgeplante Missionen, dienen lediglich der Unterstützung des Piloten. FairFleet übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder ständige Verfügbarkeit; der Pilot bleibt verpflichtet, alle auftrags- und flugrelevanten Angaben eigenständig zu prüfen (Ziffer 3.5.2). Die Haftung von FairFleet richtet sich insoweit ausschließlich nach Ziffer 4.3.1.
4.3.9 Der Einsatz an Auftragsorten erfolgt auf eigenes Risiko des Piloten. Für Schäden des Piloten, seines Personals oder seiner Ausrüstung an oder im Zusammenhang mit Auftragsorten haftet FairFleet nur nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1; für eigene Unfall-, Kranken- und Sachversicherung ist der Pilot selbst verantwortlich.
4.4 Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Piloten, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.5 Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Piloten von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Pilot den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Pilot im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.6 Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.6.1 FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen.
4.6.2 FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
4.7 Mobile Apps; App Stores
Mobile Apps; App Stores. Werden Apps über den Apple App Store oder Google Play bezogen, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers. Apple bzw. Google sind nicht Vertragspartei dieser Geschäftsbedingungen, treffen keine Gewährleistungs-, Wartungs- oder Supportpflichten für die Apps und haften nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit den Apps; für Wartung und Support ist ausschließlich FairFleet nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen verantwortlich. Apple und seine Tochtergesellschaften sind hinsichtlich der die Apps betreffenden Regelungen begünstigte Dritte und können diese gegenüber dem Piloten durchsetzen. Der Pilot sichert zu, dass er nicht in einem Land ansässig ist, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt, und nicht auf einer US-Sanktions- oder Sperrliste steht.
5. Softwarenutzung
5.1 Diese Ziffer regelt die Nutzung der von FairFleet bereitgestellten Software durch den Piloten, insbesondere der Plattform, der Apps sowie vorgegebener Flugplanungs-, Flugmissions- und Erfassungssoftware (zusammen die „FairFleet-Software").
5.2 Der Pilot erhält für die Dauer des Nutzungsvertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die FairFleet-Software ausschließlich zur Nutzung der Plattform und zur Durchführung von Aufträgen zu verwenden. Rechte am Quellcode oder weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags endet das Nutzungsrecht.
5.3 Dem Piloten ist untersagt: (a) die FairFleet-Software Dritten zur Nutzung zu überlassen; (b) Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist; (c) technische Schutzmaßnahmen zu umgehen; (d) Inhalte automatisiert massenhaft abzurufen (Scraping) oder die FairFleet-Software oder ihre Ergebnisse zum Aufbau oder Training eines konkurrierenden Produkts oder Modells zu nutzen.
5.4 FairFleet bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der FairFleet-Software, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit und kein bestimmtes Serviceniveau (SLA) und kann Funktionen aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, technischen oder geschäftlichen Gründen ändern. Als „Beta" oder „Preview" gekennzeichnete Funktionen werden unentgeltlich und ohne Gewähr bereitgestellt.
5.5 Für die FairFleet-Software haftet FairFleet ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 4.3. Die Regelungen zur vorgegebenen Flugmissionssoftware — keine Haftung von FairFleet für Softwarefehler, alleinige Verantwortung des Piloten für die sichere und rechtmäßige Durchführung der Flüge — sowie Ziffer 4.7 (Apps/App Stores) bleiben unberührt.
Stand 30 Juli 2026
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Piloten weltweit außerhalb der USA — unabhängig davon, wo die Aufträge durchgeführt werden. Maßgeblich und rechtsverbindlich ist diese deutsche Fassung; die englische Fassung ist eine unverbindliche Leseübersetzung.
Für Piloten mit Wohnsitz oder Sitz in den USA (einschließlich aller Territorien) sowie für Aufträge in den USA gelten ausschließlich die U.S. Pilot Terms der FairFleet, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware.
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s. u.) durch Piloten. Als Pilot sind alle externen Subunternehmer gemeint, die sich auf der FairFleet-Plattform registrieren, unabhängig davon, ob sie Drohnenpiloten sind. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und ausgedruckt werden.
1. Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München unter der HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet"), und Ihnen als registriertem Nutzer („Pilot") gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zahlungsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, auch wenn FairFleet deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Piloten mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, die keine Aufträge in den Vereinigten Staaten ausführen. Für Piloten mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten (einschließlich des District of Columbia und aller Territorien und Außengebiete der USA) sowie für die Ausführung von Aufträgen in den Vereinigten Staaten gelten ausschließlich die U.S. Pilot Terms der FairFleet, Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware (Teil B dieses Dokuments); diese Geschäftsbedingungen finden insoweit keine Anwendung. Vertragspartner ist in diesem Fall ausschließlich die FairFleet, Inc.; die FairFleet GmbH wird insoweit nicht Vertragspartei.
2. Plattform
2.1 Nutzung der Plattform
2.1.1 FairFleet betreibt die Website unter fairfleet360.com / fairfleet.com (und gegebenenfalls weitere Alias- oder Top-Level-Domains; im Folgenden die „Website") sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps"; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform"). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen") durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen. Piloten erhalten über die Plattform Anfragen für Aufträge, die sie annehmen können. Für die Durchführung der Aufträge stellt FairFleet alle relevanten Informationen über die Plattform bereit. Nach Abschluss eines Auftrags teilt der Pilot die Ergebnisse, einschließlich der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, ebenfalls über die Plattform mit FairFleet.
2.1.2 FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.2 Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1 Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Piloten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag") voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2 Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Pilot Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.4) auch seine USt-IdNr. anzugeben. Ist der Pilot Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG oder verfügt er aus anderen Gründen über keine USt-IdNr., so kann er alternativ eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er keine USt-IdNr. benötigt. FairFleet behält sich vor, in solchen Fällen einen geeigneten Nachweis anzufordern.
2.2.3 Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme in zwei Stufen wie folgt zustande:
2.2.4 Der Pilot trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Maske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Maske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche übersendet der Pilot sodann sein Angebot auf Abschluss eines eingeschränkten (s. Ziffer 2.2.6) Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Pilot bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.5 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.
2.2.5 FairFleet informiert den Piloten unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und fügt dieser Informations-E-Mail die aktuellen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung bei. Diese Informations-E-Mail dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs des Angebots und stellt noch keine Annahme desselben dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung seitens FairFleet zustande. Diese Annahme kann entweder ausdrücklich per E-Mail erfolgen oder konkludent, etwa durch das Freischalten des Piloten für die Nutzung der Plattformoberfläche (s. Ziffer 2.2.6).
2.2.6 Um Angebote für den Abschluss von Luftbildaufnahmen-Verträgen (Ziffer 3.3) abgeben zu können, muss der Pilot zunächst einen uneingeschränkten Nutzungsvertrag mit FairFleet abschließen. Dieser Vertrag kommt durch das Angebot des Piloten und die Annahme durch FairFleet wie folgt zustande:
(1) Der Pilot reicht die erforderlichen Dokumente über die Plattform ein, welche die Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge sowie den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (mindestens 1.000.000 EUR oder 750.000 SDR Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall) enthalten.
(2) FairFleet prüft die eingereichten Dokumente und behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern, einschließlich der Vorlage und des Uploads eines Lichtbildausweises, um die Identität des Piloten zu klären. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen von Kundenanforderungen sowie aus Sicherheitsgründen. FairFleet darf die Identitätsprüfung auch durch benannte Dritte (Verifizierungsdienstleister) durchführen lassen und bei Bedarf — insbesondere aufgrund kundenspezifischer Anforderungen — die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen.
(3) FairFleet kann das Angebot des Piloten entweder explizit durch eine Annahmeerklärung oder konkludent durch Freischaltung des uneingeschränkten Zugangs zur Plattform annehmen.
Der uneingeschränkte Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten, Angebote für Luftbildaufnahmen-Verträge abzugeben.
2.2.7 FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
2.2.8 Ist der Pilot eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitzlandes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.9 Ist der Pilot eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3 Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für den eingeschränkten wie den uneingeschränkten Nutzungsvertrag.
2.3.2 Für die Nutzung der Plattform schuldet der Pilot FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinausgehen, können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt.
2.3.3 Der Pilot hat seine Anmeldedaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil sowie seine Stammdaten bearbeiten.
2.3.4 Der Pilot hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.5 Dem Piloten ist bewusst, dass eine Internetplattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.6 FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z. B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z. B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.7 Dem Piloten ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitzlandes umfasst.
2.3.8 Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.9 Der Pilot hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.10 Der Pilot wird FairFleet von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.4 bis 2.3.9 genannten Gründen geltend machen.
2.3.11 An Inhalten — beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten —, die der Pilot auf die Plattform hochlädt, räumt der Pilot FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere
zur Vervielfältigung und Verbreitung in allen analogen und digitalen Medien und Systemen, einschließlich des Empfangs durch stationäre und mobile Endgeräte;
zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken (auch von Suchmaschinen) und Datennetzen, gleich durch welche Technik;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung, insbesondere auch zu Marketingzwecken von FairFleet. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere zur geeigneten Darstellung auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones und Tablets).
2.3.12 Klargestellt wird, dass FairFleet dem Piloten keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergegeben werden, zu nutzen.
2.3.13 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Piloten nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.14 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform; E-Mail oder die Funktion über die Website ist ausreichend. Personenbezogene Daten werden im Nachgang zur Kündigung umgehend gelöscht, es sei denn, deren Speicherung ist aus rechtlichen Gründen oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Regelungen mit Kunden weiterhin erforderlich; in diesem Fall werden die betreffenden Daten gemäß den geltenden Vorschriften gespeichert.
2.3.15 Der Pilot hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit FairFleet-Kunden unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen. FairFleet behält es sich vor, im Falle der Nebenabrede Regressansprüche geltend zu machen. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass keine Umgehung der Plattform stattgefunden hat.
2.3.16 Der Pilot ist verpflichtet, jede Änderung seiner Berechtigung zur Durchführung von gewerblichen Drohnenflügen FairFleet unverzüglich anzuzeigen. Verliert er diese Berechtigung, darf er keine Angebote mehr abgeben. Auf Ziffer 3.3.5 wird verwiesen.
2.3.17 Die Apps können — entsprechend den Geräteeinstellungen des Piloten — Standortdaten des Piloten erheben und an FairFleet übermitteln, insbesondere zur Zuweisung ortsnaher Aufträge, zur Koordination und zum Nachweis der Auftragsdurchführung sowie aus Sicherheitsgründen. Der Pilot erklärt sich mit dieser Standorterfassung während der Nutzung der Apps und während der Durchführung von Aufträgen ausdrücklich einverstanden. Die Erfassung kann jederzeit über die Geräteeinstellungen deaktiviert werden; in diesem Fall stehen bestimmte Funktionen (z. B. die ortsbasierte Auftragsvergabe) gegebenenfalls nicht zur Verfügung. Ist FairFleet aus Sicherheits- oder Rechtsgründen verpflichtet oder aufgrund von Kunden- oder Behördenvorgaben gehalten, Standortinformationen während des Flugs aufzuzeichnen, ist die Aktivierung der Standortfreigabe — und soweit erforderlich des Kamerazugriffs — in der App Teil des Auftrags; der Pilot stellt sicher, dass diese Funktionen auf seinem Mobilfunkgerät während der Durchführung aktiviert sind. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
2.4 Sperrung / Rückversetzen zu eingeschränktem Nutzungsvertrag
2.4.1 FairFleet ist berechtigt, das Profil des Piloten und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pilot seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2 FairFleet ist ferner berechtigt, für eine von FairFleet zu bestimmende, angemessene Zeit seine Leistungen auf das Niveau des eingeschränkten Nutzungsvertrags (Ziffer 2.2.6) herabzusetzen, wenn FairFleet feststellt, dass der Pilot gegen essenzielle Pflichten der Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Essenzielle Pflichten sind insbesondere solche, die geeignet sind, das Vertrauen von FairFleet in die Integrität des Piloten zu erschüttern (z. B. Verstoß gegen das Umgehungsverbot, Ziffer 2.3.15), sowie sicherheitsrelevante Pflichten (z. B. Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung, Ziffer 3.5.1).
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1 Allgemeines
3.1.1 Der Pilot wird als selbständiger Unternehmer tätig. Er kann im Rahmen des Luftbildaufnahmen-Vertrags seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen und beschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel.
3.1.2 Der Pilot ist in keiner Weise daran gehindert, auch für Dritte tätig zu werden. Auf Ziffer 2.3.15 wird hingewiesen.
3.1.3 Mit Luftbildaufnahmen ist pauschal die Erfassung von Daten aller Art, die Bearbeitung von Daten oder die Zurverfügungstellung von Daten gemeint.
3.2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist die Erfassung, Zurverfügungstellung oder Bearbeitung von Daten.
3.3 Abschluss Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.3.1 Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.3.2 Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten (der „Luftbildaufnahmen-Vertrag") kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.3.3 ff. zustande.
3.3.3 Der Pilot kann auf der ihm zugänglichen Oberfläche der Plattform oder Smartphone-App Anfragen für die Erstellung, Bearbeitung oder Zurverfügungstellung von Luftbildaufnahmen/Daten einsehen. Die einsehbaren Anfragen stellen noch kein Angebot von FairFleet an den Piloten auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum" dar, mit der FairFleet lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber dem Piloten signalisiert.
3.3.4 Der Pilot kann zu einer oder mehreren dieser Anfragen ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber FairFleet abgeben, also über die Plattform mitteilen, zu welchem Netto-Preis er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zu erstellen, bzw., im Falle einer Festpreisanfrage, dass er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zum angefragten Festpreis zu erstellen. An sein Angebot ist der Pilot 30 Tage nach Abgabe gebunden. Dem Piloten ist bewusst, dass das Angebot sämtliche zur Durchführung notwendigen Kosten (wie beispielsweise Fahrtkosten, Logistikkosten etc.) beinhaltet.
3.3.5 Angebote gemäß Ziffer 3.3.4 darf der Pilot nur abgeben, sofern er alle für die Durchführung des Drohnenflugs erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere ist der Pilot nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Angebotsabgabe die erforderliche Berechtigung nach dem am Einsatzort anwendbaren Luftrecht (in der EU insbesondere Registrierung als UAS-Betreiber, Kompetenznachweis bzw. Fernpiloten-Zeugnis sowie etwaige Betriebsgenehmigungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; außerhalb der EU die jeweils erforderlichen Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen) und Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffern 2.2.6 und 3.5.1) nicht mehr vorliegt.
3.3.6 Angebote nach Ziffer 3.3.4 können nur Piloten mit uneingeschränktem Nutzungsvertrag (Ziffer 2.2.6) abgeben; die vollständige Registrierung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe und die Durchführung von Flügen. FairFleet bestätigt den Eingang des Angebots unverzüglich. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar; der Luftbildaufnahmen-Vertrag kommt erst mit gesonderter Annahmeerklärung durch FairFleet (per E-Mail oder auf andere Weise) zustande. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
3.3.7 Mit Erklärung der Annahme des Angebots des Piloten durch FairFleet kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zwischen den Parteien zustande.
3.3.8 Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien — beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zur Baustellenbesichtigung — stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.3.9 Ziffern 2.2.8 und 2.2.9 gelten entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.4 Ausführungsfristen
3.4.1 Hält der Pilot schuldhaft vereinbarte Termine nicht ein, so haftet er FairFleet gegenüber für die FairFleet daraus entstehenden Schäden. Der Pilot hat zum mit FairFleet vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Adresse zu erscheinen. Erscheint der Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder sagt er weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Pilot die Kosten zu tragen, die FairFleet entstehen, einen geeigneten Ersatzpiloten zu verpflichten.
3.4.2 FairFleet behält sich vor, vereinbarte Termine zu ändern. FairFleet wird den Piloten davon rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.
3.4.3 Sollte der Pilot einen vereinbarten Termin durch Verspätung nicht einhalten können und entsteht dadurch ein Schadensersatzanspruch des Kunden, macht sich der Pilot schadensersatzpflichtig. Der Pilot ist verpflichtet, FairFleet unverzüglich über eine Verspätung zu informieren.
3.5 Pflichten des Piloten
3.5.1 Der Pilot ist verpflichtet, die für die Durchführung gewerblicher Drohnenflüge erforderlichen Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherung, zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss die gesetzliche Mindestdeckungssumme, mindestens aber eine Deckungssumme von EUR 1.000.000 oder 750.000 SDR aufweisen. Ohne solche Versicherungen darf er keine Angebote abgeben und keine Drohnenflüge durchführen.
3.5.2 Der Pilot ist bei Durchführung des beauftragten Drohnenflugs verpflichtet, die einschlägigen lokalen Gesetze, insbesondere zu Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz, Luftverkehrsrecht, sonstigem öffentlichen Recht (z. B. im Hinblick auf etwaig notwendige Sondernutzungsgenehmigungen) und Strafrecht (in Deutschland etwa § 109g Abs. 2 StGB) sowie etwaige behördliche Vorgaben einzuhalten. Ferner hat der Pilot sämtliche gemäß seiner Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge einzuhaltenden Richtlinien, Anmeldungen und Kodizes zu beachten. Soweit FairFleet auf der Plattform auf freiwilliger Basis gewisse Hilfestellungen anbietet — beispielsweise durch Zugang zu Diensten, die Flugverbotszonen anzeigen —, entbindet dies den Piloten nicht von den vorstehend geschilderten Verpflichtungen. FairFleet behält sich das Recht vor, dem Piloten vorgeplante Drohnenflugpläne für automatisierte Drohnenmissionen bereitzustellen. Der Pilot ist jedoch in jedem Fall verpflichtet, diese vorgeplanten Missionen umfassend und eigenständig auf ihre Korrektheit und Durchführbarkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die sichere und gesetzeskonforme Durchführung von Drohnenflügen. Sollte der Pilot feststellen, dass die vorgeplante Mission nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann, ist er verpflichtet, FairFleet unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Durchführung des Fluges, zu informieren. Die abschließende Verantwortung für die sichere und rechtlich einwandfreie Durchführung des Fluges obliegt stets dem Piloten. Etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer vorgeplanten Mission entstehen, begründen keinerlei Haftungsansprüche gegen FairFleet. Ansprüche, die aus etwaigen Mängeln oder Fehlern der vorgeplanten Mission resultieren, sind ausschließlich an den Hersteller der genutzten Flugplanungssoftware zu richten. FairFleet übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung. FairFleet kann den Piloten verpflichten, für Aufträge eine von FairFleet benannte Flugmissions- bzw. Flugplanungssoftware zu verwenden. Die vorgeschriebene Nutzung dieser Software entbindet den Piloten nicht von seinen vorstehenden Pflichten und verlagert keine Verantwortung auf FairFleet; für Fehler oder Unfälle, die durch Fehler dieser Software entstehen, übernimmt FairFleet keine Haftung, und Ansprüche sind ausschließlich an den Softwarehersteller zu richten. Der Pilot bleibt für die gefahrlose Durchführung der Flüge allein verantwortlich.
3.5.3 Der Pilot ist verpflichtet, seine Leistungen gemäß Ausschreibung vollumfänglich in der vereinbarten Qualität, der vereinbarten Anzahl von Aufnahmen sowie innerhalb des vereinbarten Durchführungszeitraums zu erfüllen. Dies umfasst die Erfassung der beauftragten Aufnahmen sowie die vollständige, lückenlose Übertragung der Daten auf die FairFleet-Plattform. FairFleet ist berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, solange die Leistung nicht wie vereinbart vollständig, einschließlich Qualität, Anzahl und Durchführungszeitraum, erbracht wurde.
3.5.4 Der Pilot ist verpflichtet, spätestens 12 Stunden nach Abschluss des Drohnenflugs die erstellten Luftbildaufnahmen/Daten sowie auf Anfrage alle Flightlogs ausschließlich auf die Plattform hochzuladen, es sei denn, es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Der Abschluss des Uploads ist FairFleet unverzüglich mitzuteilen. Mögliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder auftretende Probleme sind umgehend zu melden, da andernfalls keine vollständige Übernahme der Kosten durch FairFleet gewährleistet werden kann. Der Pilot stellt sicher, dass die Luftbildaufnahmen/Daten zwingend auf einer verschlüsselten SD-Karte oder sonstigen verschlüsselten Datenträgern erfasst, gespeichert und transportiert werden.
3.5.5 Der Pilot ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Abnahme der hochgeladenen Luftbildaufnahmen/Daten alle Daten dieses Auftrags vollumfänglich und endgültig zu löschen. Dies gilt auch für Kontaktdetails (Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc.) von Ansprechpartnern, Projektverantwortlichen oder weiteren Dritten, deren Kontaktinformationen nur zur Durchführung des Projekts an den Piloten übermittelt wurden. FairFleet ist zudem berechtigt, ggf. eine schriftliche Bestätigung beim Piloten anzufordern. Darüber hinaus ist FairFleet zur Überprüfung in Form eines Audits zur Einhaltung der Löschungspflicht berechtigt. Die Prüfung kündigt FairFleet 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Pilot verpflichtet sich, bei dem Audit durch FairFleet oder einen unabhängigen Gutachter (der „Prüfer") behilflich zu sein, den Prüfer im angemessenen Rahmen zu unterstützen und ihm hinreichenden Zugang zu Informationen zu gewähren.
3.5.6 Für die Verwendung von Kundennamen als Referenz sowie die Veröffentlichung von Informationen oder Aufnahmen zum Auftrag gilt Ziffer 3.11.3.
3.5.7 FairFleet behält sich das Recht vor, vom Piloten für jeden Auftrag zu verlangen, Kleidung oder Ausrüstung mit Logos von FairFleet (sowie aller assoziierten Marken) oder von Kunden zu tragen. Der Pilot ist verpflichtet, die von FairFleet oder dem Kunden bereitgestellte Kleidung oder Ausrüstung, einschließlich sichtbarer Logos, während der Durchführung der jeweiligen Aufträge zu tragen. Diese Ausrüstung, wie beispielsweise Helme oder Merchandise, wird dem Piloten von FairFleet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Pilot hat die bereitgestellte Ausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden und nach Abschluss des jeweiligen Auftrags in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
3.6 Nutzungsrechte
3.6.1 Der Pilot räumt FairFleet mit dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten (Ziffer 3.5.4) an denselben (nachfolgend das „Werk") ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht
zur Vervielfältigung und Verbreitung in Druckwerken jeder Art sowie in allen analogen und digitalen Medien, Formaten und Systemen, einschließlich des Empfangs durch stationäre und mobile Endgeräte,
zur öffentlichen Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung auf Abruf in allen elektronischen Datenbanken, Datennetzen und Telekommunikationsdiensten,
zur Speicherung in elektronischen Datenbanken (auch von Suchmaschinen) und Datennetzen, gleich durch welche Technik,
der öffentlichen Wiedergabe, gewerblich oder nicht gewerblich, über Bild-, Ton- und sonstige Datenträger, in allen Formaten und mit allen analogen und digitalen Verfahren;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung und insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken des Kunden. Die Rechtseinräumung erfasst sämtliche im Rahmen des Auftrags auf die Plattform hochgeladenen Dateien und Daten.
3.6.2 Umfasst ist auch das Recht, das Werk zu bearbeiten, insbesondere auch dergestalt, dass es auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets etc.) in geeigneter Weise dargestellt werden kann.
3.6.3 Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
3.6.4 Der Pilot ist nach dem Upload nicht berechtigt, das Werk oder sonstige im Rahmen des Auftrags hochgeladene Dateien und Daten in irgendeiner Weise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere nicht als Referenz oder zur Eigenwerbung, oder Projektinformationen zu veröffentlichen. Jede nicht gestattete Nutzung verpflichtet den Piloten zum Ersatz des FairFleet daraus entstehenden Schadens; die Geltendmachung weitergehender Ansprüche (einschließlich Unterlassung und Herausgabe erzielter Gewinne) bleibt vorbehalten. Es gilt Ziffer 3.11.3.
3.6.5 Der Pilot verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung, soweit zulässig.
3.7 Abnahme
Sofern FairFleet innerhalb von 15 Tagen nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform (Ziffer 3.5.4) keine Abnahme-Erklärung gegenüber dem Piloten abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. Sollten jedoch innerhalb dieser Frist Rückfragen oder Forderungen nach weiteren Daten und Informationen gemäß Ziffern 3.5.3 und 3.5.4 erfolgen, gilt die gesamte Leistung als nicht abgenommen. In diesem Fall wird die Leistung erst durch eine schriftliche Abnahme als vollständig erbracht angesehen.
3.8 Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1 Die vereinbarte Vergütung ist, unbeschadet § 641 Abs. 2 BGB, mit Abnahme (Ziffer 3.7) fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage nach erfolgter Abnahme und Erhalt einer korrekten Rechnung (dies beinhaltet vor allem wichtige Projektinformationen zur eindeutigen Zuordnung der Leistung, wie die FairFleet-Auftragsnummer (Order-ID) sowie alle korrekten Bankinformationen). Rechnungen müssen gemäß den Vorgaben von FairFleet in elektronischem Format (beispielsweise als PDF) zur Verfügung gestellt werden. Ein postalischer Versand oder der Versand von Rechnungen per Fax wird von FairFleet nicht akzeptiert.
3.8.2 Etwaige Transaktionskosten werden zwischen FairFleet und dem Piloten geteilt. Bankgebühren, die beim Empfänger entstehen, werden von FairFleet nicht übernommen. Mahngebühren dürfen durch den Piloten nicht erhoben werden.
3.8.3 Wenn der Pilot FairFleet nicht alle erforderlichen Daten korrekt zur Verfügung stellt, kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, da FairFleet einem streng definierten Zahlungsprozess folgt. Der Pilot hat keinerlei Ansprüche gegen FairFleet aufgrund verspäteter Zahlungen, wenn die Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält. Änderungen der Bankinformationen oder anderer relevanter Zahldaten des Piloten sind FairFleet (per E-Mail an accounting@fairfleet.com) unverzüglich mitzuteilen. Aus Sicherheitsgründen kann FairFleet vom Piloten einen Nachweis über das Bankkonto verlangen.
3.9 Kündigung des Luftbildaufnahmen-Vertrags
Kündigt FairFleet den Luftbildaufnahmen-Vertrag, weil die Fortführung des korrespondierenden Vertrags zwischen FairFleet und dessen Kunden aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund für FairFleet nicht mehr zumutbar ist, hat der Pilot nur für vollständig erbrachte Leistungen Anspruch auf Bezahlung. Teilleistungen werden nicht vergütet.
3.10 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Pilot ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind.
3.11 Geheimhaltung
3.11.1 Der Pilot verpflichtet sich, sämtliche von FairFleet übermittelten und ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Offenlegung und Nutzung zu schützen. Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf alle Projektinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Namen der Kunden, Ansprechpartner, Adressen der Standorte, geografische Koordinaten sowie Foto- und Videoaufnahmen. Ausnahmen bestehen ausschließlich für Informationen, die dem Piloten nachweislich bereits vor der Mitteilung durch FairFleet bekannt waren; die der Pilot nachweislich rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder erhält, ohne gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung zu verstoßen; die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren; oder die ohne Verschulden oder Zutun des Piloten nach der Mitteilung allgemein bekannt oder zugänglich werden. Der Pilot ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und unberechtigte Dritte am Zugriff zu hindern.
3.11.2 Der Pilot ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FairFleet nicht berechtigt, Informationen über den Flug, FairFleets Auftraggeber, den Auftrag, die Art und Weise der Erfassung oder den Zweck der Datenerfassung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Personen vor Ort. Bei Rückfragen ist stets auf FairFleet zu verweisen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Informationen, die für behördliche Auskünfte oder zur Erlangung von Fluggenehmigungen erforderlich sind.
3.11.3 Der Pilot ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FairFleet den Namen des Kunden von FairFleet als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen, Daten oder Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Fotografien oder andere Inhalte, auch auf sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben. Der Pilot ist ferner verpflichtet, keinerlei Foto- oder Videoaufnahmen der Projekte anzufertigen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von FairFleet genehmigt. FairFleet behält sich das Recht vor, eine erteilte Genehmigung jederzeit ohne Fristen oder Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist der Pilot verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und sämtliche Kopien davon unverzüglich an FairFleet zurückzugeben oder deren vollständige und nachweisliche Vernichtung vorzunehmen.
3.11.4 Jegliche Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflichten können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen zu Schadensersatzansprüchen seitens FairFleet. Sämtliche Schäden, die durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung entstehen, sind vollständig und ausschließlich vom Piloten zu tragen und zu ersetzen. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass er keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben hat.
4. Allgemeines
4.1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Piloten unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2 Ist der Pilot Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Piloten ausschließlich zuständig.
4.2 Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3 Haftung
4.3.1 Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Piloten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4.3.2 Für den Verlust von Daten haftet FairFleet nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Piloten nicht vermeidbar gewesen wäre.
4.3.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
4.3.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3.5 Der Pilot stellt FairFleet von sämtlichen Ansprüchen Dritter — einschließlich Ansprüchen von Kunden von FairFleet —, die auf einem Fehler, Handeln oder Unterlassen des Piloten im Zusammenhang mit einem Auftrag beruhen, frei, soweit der Pilot dies zu vertreten hat, und erstattet FairFleet die hierdurch entstehenden Kosten einschließlich der Kosten der Beweissicherung und Beweisführung sowie der Sachverständigen-, Anwalts- und Prozesskosten.
4.3.6 Von Kunden stammende Auftrags- und Standortinformationen (z. B. Adressen, Koordinaten, Zugangs- und Gefahrenhinweise) gibt FairFleet ungeprüft weiter; der Pilot prüft die tatsächlichen Bedingungen vor Ort. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Informationen sowie für Handlungen, Fehler oder Ausfälle benannter Drittanbieter (z. B. Zahlungs-, Verifizierungs- oder Flugplanungsdienste) haftet FairFleet nur nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1.
4.3.7 Kann ein Auftrag aus Gründen, die FairFleet nicht zu vertreten hat — etwa Wetter, luftrechtliche Beschränkungen, verweigerter Standortzugang oder Stornierung durch den Kunden —, nicht durchgeführt oder abgeschlossen werden, bestehen für die nicht erbrachte Leistung keine Ansprüche auf Vergütung, Aufwendungsersatz oder Schadensersatz gegen FairFleet; für nachweislich erbrachte Teilleistungen bleibt § 645 Abs. 1 BGB unberührt. FairFleet bemüht sich um eine Neuterminierung mit dem Piloten.
4.3.8 Informationen und Funktionen der Plattform und der Apps — einschließlich der Piloten- und Erfassungs-Apps sowie sonstiger von FairFleet bereitgestellter Anwendungen —, etwa Auftragsinformationen, Karten- und Flugverbotszonen-Anzeigen oder vorgeplante Missionen, dienen lediglich der Unterstützung des Piloten. FairFleet übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder ständige Verfügbarkeit; der Pilot bleibt verpflichtet, alle auftrags- und flugrelevanten Angaben eigenständig zu prüfen (Ziffer 3.5.2). Die Haftung von FairFleet richtet sich insoweit ausschließlich nach Ziffer 4.3.1.
4.3.9 Der Einsatz an Auftragsorten erfolgt auf eigenes Risiko des Piloten. Für Schäden des Piloten, seines Personals oder seiner Ausrüstung an oder im Zusammenhang mit Auftragsorten haftet FairFleet nur nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1; für eigene Unfall-, Kranken- und Sachversicherung ist der Pilot selbst verantwortlich.
4.4 Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Piloten, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.5 Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Piloten von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Pilot den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Pilot im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.6 Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.6.1 FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen.
4.6.2 FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
4.7 Mobile Apps; App Stores
Mobile Apps; App Stores. Werden Apps über den Apple App Store oder Google Play bezogen, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Store-Betreibers. Apple bzw. Google sind nicht Vertragspartei dieser Geschäftsbedingungen, treffen keine Gewährleistungs-, Wartungs- oder Supportpflichten für die Apps und haften nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit den Apps; für Wartung und Support ist ausschließlich FairFleet nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen verantwortlich. Apple und seine Tochtergesellschaften sind hinsichtlich der die Apps betreffenden Regelungen begünstigte Dritte und können diese gegenüber dem Piloten durchsetzen. Der Pilot sichert zu, dass er nicht in einem Land ansässig ist, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt, und nicht auf einer US-Sanktions- oder Sperrliste steht.
5. Softwarenutzung
5.1 Diese Ziffer regelt die Nutzung der von FairFleet bereitgestellten Software durch den Piloten, insbesondere der Plattform, der Apps sowie vorgegebener Flugplanungs-, Flugmissions- und Erfassungssoftware (zusammen die „FairFleet-Software").
5.2 Der Pilot erhält für die Dauer des Nutzungsvertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die FairFleet-Software ausschließlich zur Nutzung der Plattform und zur Durchführung von Aufträgen zu verwenden. Rechte am Quellcode oder weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags endet das Nutzungsrecht.
5.3 Dem Piloten ist untersagt: (a) die FairFleet-Software Dritten zur Nutzung zu überlassen; (b) Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist; (c) technische Schutzmaßnahmen zu umgehen; (d) Inhalte automatisiert massenhaft abzurufen (Scraping) oder die FairFleet-Software oder ihre Ergebnisse zum Aufbau oder Training eines konkurrierenden Produkts oder Modells zu nutzen.
5.4 FairFleet bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der FairFleet-Software, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit und kein bestimmtes Serviceniveau (SLA) und kann Funktionen aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen, technischen oder geschäftlichen Gründen ändern. Als „Beta" oder „Preview" gekennzeichnete Funktionen werden unentgeltlich und ohne Gewähr bereitgestellt.
5.5 Für die FairFleet-Software haftet FairFleet ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 4.3. Die Regelungen zur vorgegebenen Flugmissionssoftware — keine Haftung von FairFleet für Softwarefehler, alleinige Verantwortung des Piloten für die sichere und rechtmäßige Durchführung der Flüge — sowie Ziffer 4.7 (Apps/App Stores) bleiben unberührt.