Terms & COnditions
Terms & COnditions
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A. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PILOTEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Piloten. Als Pilot sind alle externen Subunternehmer gemeint, die sich auf der FairFleet Plattform registrieren, unabhängig davon, ob sie Drohnenpiloten sind. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und ausgedruckt werden. 1. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München unter der HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen als registrierter Nutzer („Pilot“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zahlungsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, auch wenn FairFleet deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Plattform
2.1. Nutzung der Plattform
2.1.1. Beschreibung
FairFleet betreibt die Website unter fairfleet360.com / fairfleet.com / mstrpiece.de (und gegebenenfalls weitere Alias-Domains, Top-Level-Domains oder weitere MSTRpiece-Domains u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen. Piloten erhalten über die Plattform Anfragen für Aufträge, die sie annehmen können. Für die Durchführung der Aufträge stellt FairFleet alle relevanten Informationen über die Plattform bereit. Nach Abschluss eines Auftrags teilt der Pilot die Ergebnisse, einschließlich der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, ebenfalls über die Plattform mit FairFleet.
2.1.2. FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.2. Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1. Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Piloten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2. Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Pilot Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.4) auch seine USt-IdNr. anzugeben. Ist der Pilot Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG oder verfügt er aus anderen Gründen über keine USt-IdNr., so kann er alternativ eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er keine USt-IdNr. benötigt. FairFleet behält sich vor, in solchen Fällen einen geeigneten Nachweis über den Kleinunternehmerstatus oder den Grund des Verzichts auf die USt-IdNr. anzufordern.
2.2.3. Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme in zwei Stufen wie folgt zustande:
2.2.4. Der Pilot trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Maske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Maske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Maske übersendet der Pilot sodann sein Angebot auf Abschluss eines eingeschränkten (s. Ziffer 2.2.6) Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Pilot bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.5 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.
2.2.5. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und fügt dieser Informations-E-Mail die aktuellen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung bei. Diese Informations-E-Mail dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs des Angebots und stellt noch keine Annahme desselben dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung seitens FairFleet zustande. Diese Annahme kann entweder ausdrücklich per E-Mail erfolgen oder konkludent, etwa durch das Freischalten des Piloten für die Nutzung der Plattformoberfläche (s. nachfolgende Ziffer 2.2.6).
2.2.6. Um Angebote für den Abschluss von Luftbildaufnahme-Verträgen (siehe Ziffer 3.3) abgeben zu können, muss der Pilot zunächst einen uneingeschränkten Nutzungsvertrag mit FairFleet abschließen. Dieser Vertrag kommt durch das Angebot des Piloten und die Annahme durch FairFleet wie folgt zustande:
1. Der Pilot reicht die erforderlichen Dokumente über die Plattform ein, welche die Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge sowie den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (mindestens 1.000.000 EUR oder 750.000 SDR Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall) enthalten.
2. FairFleet prüft die eingereichten Dokumente und behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern, einschließlich der Vorlage eines Lichtbildausweises und diesen Hochzuladen, um die Identität der Piloten zu klären. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen von Kundenanforderungen sowie aus Sicherheitsgründen.
3. FairFleet kann das Angebot des Piloten entweder explizit durch eine Annahmeerklärung oder konkludent durch Freischaltung des uneingeschränkten Zugangs zur Plattform annehmen.
Der uneingeschränkte Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten, Angebote für Luftbildaufnahme-Verträge abzugeben.
2.2.7. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
2.2.8. Ist der Pilot eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.9. Ist der Pilot eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3. Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für den eingeschränkte wie den uneingeschränkten Nutzungsvertrag.
2.3.2. Für die Nutzung der Plattform schuldet der Pilot FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können, entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt.
2.3.3. Der Pilot hat seine Anmeldedaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil, sowie seine Stammdaten bearbeiten.
2.3.4. Der Pilot hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.5. Dem Piloten ist bewusst, dass eine Internetplattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.6. FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.7. Dem Piloten ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitzlandes umfasst.
2.3.8. Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.9. Der Pilot hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.10. Der Pilot wird FairFleet von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.4 bis 2.3.9 genannten Gründen geltend machen.
2.3.11. An Inhalten – beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten-, die der Pilot auf die Plattform hochlädt, räumt der Pilot FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere
- zur Vervielfältigung und Verbreitung unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren;
- zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik; und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung, insbesondere auch zu Marketingzwecken von FairFleet. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.12. Klargestellt wird, dass FairFleet dem Piloten keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergeben werden, zu nutzen.
2.3.13. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Piloten nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.14. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Fax). E-Mail oder die Funktion über die Webseite ist hierfür ausreichend. Personenbezogene Daten werden im Nachgang zur Kündigung umgehend gelöscht, es sei denn, deren Speicherung ist aus rechtlichen Gründen oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Regelungen mit Kunden weiterhin erforderlich; in diesem Fall werden die betreffenden Daten gemäß den geltenden Vorschriften gespeichert.
2.3.15. Der Pilot hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit FairFleet Kunden unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen. FairFleet behält es sich vor, im Falle der Nebenabrede Regressansprüche geltend zu machen. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass keine Umgehung der Plattform stattgefunden hat.
2.3.16. Der Pilot ist verpflichtet, jede Änderung seiner Berechtigung zur Durchführung von gewerblichen Drohnenflügen FairFleet unverzüglich anzuzeigen. Verliert er diese Berechtigung, darf er keine Angebote, mehr abgeben. Auf Ziffer 3.3.5 wird verwiesen.
2.4. Sperrung / Rückversetzen zu eingeschränktem Nutzungsvertrag
2.4.1. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Piloten und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pilot seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2. FairFleet ist ferner berechtigt, für eine von FairFleet zu bestimmende, angemessene Zeit seine Leistungen auf das Niveau des eingeschränkten Nutzungsvertrags (s. Ziffer 2.2.6) herabzusetzen, wenn FairFleet feststellt, dass der Pilot gegen essenzielle Pflichten der Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Essenzielle Pflichten sind insbesondere solche, die geeignet sind, das Vertrauen von FairFleet in die Integrität des Piloten zu erschüttern (z.B. Verstoß gegen Umgehungsverbot, Ziffer 2.3.15) sowie sicherheitsrelevante Pflichten (z.B. Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung, Ziffer 3.5.1).
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1. Allgemeines
3.1.1. Der Pilot wird als selbständiger Unternehmer tätig. Er kann im Rahmen des Luftbildaufnahmen- Vertrags seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen und beschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel.
3.1.2. Der Pilot ist in keiner Weise daran gehindert, auch für Dritte tätig zu werden. Auf Ziffer 2.3.15 wird hingewiesen.
3.1.3. Mit Luftbildaufnahmen ist pauschal die Erfassung Daten aller Art, die Bearbeitung von Daten oder die Zurverfügungstellung von Daten gemeint. 3.2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist die Erfassung, Zurverfügungstellung oder Bearbeitung von Daten. 3.3. Abschluss Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.3.1. Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.3.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten (der „Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.3.3 ff. zustande.
3.3.3. Der Pilot kann auf der ihm zugänglichen Oberfläche der Plattform oder Smartphone-App, Anfragen für die Erstellung, Bearbeitung, Zurverfügungstellung von Luftbildaufnahmen/Daten einsehen. Die einsehbaren Anfragen stellen noch kein Angebot von FairFleet an den Piloten auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der FairFleet lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber dem Piloten signalisiert.
3.3.4. Der Pilot kann zu einer oder mehrerer dieser Anfragen ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gegenüber FairFleet abgeben, also über die Plattform mitteilen, zu welchem Netto-Preis er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zu erstellen, bzw., im Falle einer Festpreisanfrage, dass er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zum angefragten Festpreis zu erstellen. An sein Angebot ist der Pilot 30 Tage nach Abgabe gebunden. Dem Piloten ist bewusst, dass das Angebot sämtliche zur Durchführung notwendigen Kosten (wie beispielsweise Fahrtkosten, Logistikkosten etc.) beinhaltet.
3.3.5. Angebote gemäß Ziffer 3.3.4 darf der Pilot nur abgeben, sofern er alle für die Durchführung des Drohnenflugs erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere ist der Pilot nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Angebotsabgabe die erforderliche Aufstiegserlaubnis (Aufstiegserlaubnis gemäß Länderverordnung), Kenntnis-nachweis und Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 2.2.8) nicht mehr vorliegt.
3.3.6. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, sofern dieser noch nicht vollständig auf der Plattform registriert ist (siehe 2.3). Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Piloten dar. Vielmehr kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag mit FairFleet erst mit einer separaten Annahmeerklärung per E- Mail durch FairFleet zustande. FairFleet kann die Annahme auch auf andere Weise erklären.
3.3.7. Mit Erklärung der Annahme des Angebots des Piloten durch FairFleet kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zwischen den Parteien zustande.
3.3.8. Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zur Baustellenbesichtigung – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.3.9. Ziffern 2.2.10 bis 2.2.12 gelten entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.4. Ausführungsfristen
3.4.1. Hält der Pilot schuldhaft vereinbarte Termine nicht ein, so haftet er FairFleet gegenüber für die FairFleet daraus entstehenden Schäden. Der Pilot hat zum mit FairFleet vereinbarten Zeitpunkt an der mit FairFleet vereinbarten Adresse zu erscheinen. Erscheint der Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder sagt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Pilot die Kosten zu tragen, die FairFleet entstehen einen geeigneten Ersatzpiloten zu verpflichten.
3.4.2. FairFleet behält sich vor, vereinbarte Termine zu ändern. FairFleet wird den Piloten davon rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.
3.4.3. Sollte der Pilot einen vereinbarten Termin durch Verspätung nicht einhalten können, und es entsteht dadurch ein Schadenersatzanspruch des Kunden, macht sich der Pilot schadensersatzpflichtig. Der Pilot ist verpflichtet, FairFleet unverzüglich über eine Verspätung zu informieren.
3.5. Pflichten des Piloten
3.5.1. Der Pilot ist verpflichtet, die für die Durchführung gewerblicher Drohnenflüge erforderlichen Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherung, zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss, sofern vorhanden, die gesetzliche Mindestdeckungssumme, mindestens aber eine Deckungssumme von EUR 1.000.000 oder 750.000 SDR aufweisen. Ohne solche Versicherungen darf er keine Angebote abgeben und keine Drohnenflüge durchführen. 3.5.2. Der Pilot ist bei Durchführung des beauftragten Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten verpflichtet, die einschlägigen, lokalen Gesetze, insbesondere zu Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz, Luftverkehrsrecht, sonstigem öffentlichen Recht (z.B. im Hinblick auf etwaig notwendige Sondernutzungsgenehmigungen) und Strafrecht (in Deutschland etwa § 109g Abs. 2 StGB), sowie etwaige behördliche Vorgaben einzuhalten. Ferner hat der Pilot sämtliche gemäß seiner Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge einzuhaltenden Richtlinien, Anmeldungen und Kodizes zu beachten. Soweit FairFleet auf der Plattform auf freiwilliger Basis gewisse Hilfestellungen anbietet – beispielsweise durch Zugang zu Diensten, die Flugverbotszonen anzeigen – entbindet dies den Piloten nicht von den vorstehend geschilderten Verpflichtungen. FairFleet behält sich das Recht vor, dem Piloten vorgeplante Drohnenflugpläne für automatisierte Drohnenmissionen bereitzustellen. Der Pilot ist jedoch in jedem Fall verpflichtet, diese vorgeplanten Missionen umfassend und eigenständig auf ihre Korrektheit und Durchführbarkeit zu überprüfen, insbesondere in Hinblick auf die sichere und gesetzeskonforme Durchführung von Drohnenflügen. Sollte der Pilot feststellen, dass die vorgeplante Mission nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann, ist er verpflichtet, FairFleet unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Durchführung des Fluges, zu informieren. Die abschließende Verantwortung für die sichere und rechtlich einwandfreie Durchführung des Fluges obliegt stets dem Piloten. Etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer vorgeplanten Mission entstehen, begründen keinerlei Haftungsansprüche gegen FairFleet. Ansprüche, die aus etwaigen Mängeln oder Fehlern der vorgeplanten Mission resultieren, sind ausschließlich an den Hersteller der genutzten Flugplanungssoftware zu richten. FairFleet übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung.
3.5.3. Der Pilot ist verpflichtet, seine Leistungen gemäß Ausschreibung vollumfänglich in der vereinbarten Qualität, der vereinbarten Anzahl von Aufnahmen sowie innerhalb des vereinbarten Durchführungszeitraums zu erfüllen. Dies umfasst die Erfassung der beauftragten Aufnahmen sowie die vollständige, lückenlose Übertragung der Daten auf die FairFleet-Plattform. FairFleet ist berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, solange die Leistung nicht wie vereinbart vollständig, einschließlich Qualität, Anzahl und Durchführungszeitraum, erbracht wurde.
3.5.4. Der Pilot ist verpflichtet, spätestens 12 Stunden nach Abschluss des Drohnenflugs die erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, sowie auf Anfrage alle Flightlogs, ausschließlich auf die Plattform hochzuladen, es sei denn, es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Der Abschluss des Uploads ist FairFleet unverzüglich mitzuteilen. Mögliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder auftretende Probleme sind umgehend zu melden, da andernfalls keine vollständige Übernahme der Kosten durch FairFleet gewährleistet werden kann.
3.5.5. Der Pilot ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Abnahme der hochgeladenen Luftbildaufnahmen/Daten, alle Daten dieses Auftrags vollumfänglich und endgültig zu löschen. Dies gilt auch für Kontaktdetails (Telefonnummern, Emailadressen, etc.) von Ansprechpartnern, Projektverantwortlichen oder weiteren Dritten deren Kontaktinformation nur zur Durchführung des Projekts an den Piloten übermittelt wurden. FairFleet ist zudem berechtigt, ggf. eine schriftliche Bestätigung beim Piloten anzufordern. Über das hinaus ist FairFleet zur Überprüfung in Form eines Audits zur Einhaltung der Löschungsplicht berechtigt. Die Prüfung kündigt FairFleet 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Pilot verpflichtet sich bei dem Audit durch FairFleet oder einem unabhängigen Gutachter (nachfolgend der „Prüfer“) behilflich zu sein, dem Prüfer im angemessenen Rahmen zu unterstützen und dem Prüfer hinreichenden Zugang zu Information zu gewähren
3.5.6. Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, den Namen des Kunden von FairFleet, auf dessen Anfrage der Luftbildaufnahmen- Vertrag mit FairFleet basiert (s. Ziffer 3.3.3), als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen oder gar Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Daten oder Fotografien, auch auf Sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben.
3.5.7. FairFleet behält sich das Recht vor, vom Piloten für jeden Auftrag zu verlangen, Kleidung oder Ausrüstung mit Logos von FairFleet (sowie aller assoziierten Marken) oder von Kunden zu tragen. Der Pilot ist verpflichtet, die von FairFleet oder dem Kunden bereitgestellte Kleidung oder Ausrüstung, einschließlich sichtbarer Logos, während der Durchführung der jeweiligen Aufträge zu tragen. Diese Ausrüstung, wie beispielsweise Helme oder Merchandise, wird dem Piloten von FairFleet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Pilot hat die bereitgestellte Ausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden und nach Abschluss des jeweiligen Auftrags in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
3.6. Nutzungsrechte
3.6.1. Der Pilot räumt FairFleet mit dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten (Ziffer 3.5.3) an denselben (nachfolgend das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht
- zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere in Druckwerken und Druckschriften jeder Art, unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und/oder mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten,
- zur Speicherung in elektronischen Datenbanken, auch solche von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik,
- der öffentlichen Wiedergabe, also das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung und insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken des Kunden.
3.6.2. Umfasst ist auch das Recht, das Werk zu bearbeiten, insbesondere auch dergestalt, dass es auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets, etc.) in geeigneter Weise dargestellt werden kann.
3.6.3. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
3.6.4. Klargestellt wird, dass der Pilot nicht berechtigt ist, die Luftbildaufnahmen/Daten als Referenz, also zu Zwecken der Eigenwerbung, oder sonstigen Zwecken zu verwenden. Zudem dürfen keine Informationen über ein Projekt öffentlich gemacht werden (dies beinhaltet auch die Veröffentlichung von Foto-/Videoaufnahmen von vor Ort). Es wird auf Punkt 3.5.4 verwiesen.
3.6.5. Der Pilot verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung, soweit zulässig.
3.7. Abnahme
Sofern FairFleet innerhalb von 15 Tagen nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform (Ziffer 3.5.3) keine Abnahme-Erklärung gegenüber dem Piloten abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. Sollte jedoch innerhalb dieser Frist Rückfragen oder Forderungen nach weiteren Daten und Informationen gemäß Ziffer 3.5.3. und Ziffer 3.5.4. erfolgen, gilt die gesamte Leistung als nicht abgenommen. In diesem Fall wird die Leistung erst durch eine schriftliche Abnahme als vollständig erbracht angesehen.
3.8. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1. Die vereinbarte Vergütung ist, unbeschadet § 641 Abs. 2 BGB, mit Abnahme (Ziffer 3.7) fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage nach erfolgter Abnahme und Erhalt einer korrekten Rechnung (dies beinhaltet vor allem wichtige Projektinformationen zur eindeutigen Zuordnung der Leistung, wie die FairFleet Auftragsnummer (Order-ID) sowie alle korrekten Bankinformationen). Rechnungen müssen gemäß den Vorgaben von FairFleet in elektronischem Format (beispielsweise als PDF) zur Verfügung gestellt werden. Ein postalischer Versand oder der Versand von Rechnungen per Fax wird von FairFleet nicht akzeptiert.
3.8.2. Etwaige Transaktionskosten werden zwischen FairFleet und dem Piloten geteilt. Bankgebühren, die beim Empfänger entstehen, werden von FairFleet nicht übernommen. Mahngebühren dürfen durch den Piloten nicht erhoben werden.
3.8.3. Wenn der Pilot FairFleet nicht alle erforderlichen Daten korrekt zur Verfügung stellt, kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, da FairFleet einem streng definierten Zahlungsprozess folgt. Der Pilot hat keinerlei Ansprüche gegen FairFleet auf Grund verspäteter Zahlungen, wenn die Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält. Änderungen der Bankinformationen oder anderer relevanter Zahldaten des Piloten sind FairFleet (per E-Mail an accounting@fairfleet.com) unverzüglich mitzuteilen. Aus Sicherheitsgründen kann FairFleet vom Piloten einen Nachweis über das Bankkonto verlangen.
3.9. Kündigung des Luftbildaufnahmen-Vertrags
Kündigt FairFleet den Luftbildaufnahmen-Vertrag, weil die Fortführung des korrespondierenden Vertrags zwischen FairFleet und dessen Kunden aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund für FairFleet nicht mehr zumutbar ist, hat der Pilot nur für vollständig erbrachte Leistungen Anspruch auf Bezahlung. Teilleistungen werden nicht vergütet.
3.10.Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Pilot ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. 3.11.Geheimhaltung
3.11.1. Der Pilot verpflichtet sich, sämtliche von FairFleet übermittelten und ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Offenlegung und Nutzung zu schützen. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung erstreckt sich insbesondere auf alle Projektinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Namen der Kunden, Ansprechpartner, Adressen der Standorte, geografische Koordinaten, sowie Foto- und Videoaufnahmen. Ausnahmen von dieser Geheimhaltungspflicht bestehen ausschließlich für Informationen, die:
- dem Piloten nachweislich bereits vor der Mitteilung durch FairFleet bekannt waren;
- der Pilot nachweislich rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder erhält, ohne dabei gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung zu verstoßen;
- zum Zeitpunkt der Mitteilung durch FairFleet bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren; oder
- ohne Verschulden oder Zutun des Piloten nach der Mitteilung durch FairFleet allgemein bekannt oder zugänglich werden.
Der Pilot ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und unberechtigte Dritte am Zugriff auf diese Informationen zu hindern. 3.11.2. Der Pilot ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FairFleet nicht berechtigt, Informationen über den Flug, FairFleet’s Auftraggeber, den Auftrag, die Art und Weise der Erfassung oder den Zweck der Datenerfassung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Personen vor Ort. Bei Rückfragen ist stets auf FairFleet zu verweisen. Jegliche Weitergabe von vertraulichen Informationen, insbesondere spezifischer Projektinformationen, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FairFleet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Informationen, die für behördliche Auskünfte oder zur Erlangung von Fluggenehmigungen erforderlich sind.
3.11.3. Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FairFleet, den Namen des Kunden von FairFleet als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen, Daten oder Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Fotografien oder andere Inhalte, auch auf sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben. Der Pilot ist ferner verpflichtet, keinerlei Foto- oder Videoaufnahmen der Projekte anzufertigen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von FairFleet genehmigt. FairFleet behält sich das Recht vor, eine erteilte Genehmigung jederzeit ohne Fristen oder Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist der Pilot verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und sämtliche Kopien davon unverzüglich an FairFleet zurückzugeben oder deren vollständige und nachweisliche Vernichtung vorzunehmen. 3.11.4. Jegliche Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflichten können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen zu Schadensersatz-ansprüchen seitens FairFleet. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Schäden, die durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung entstehen, vollständig und ausschließlich vom Piloten zu tragen und zu ersetzen sind. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass er keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben hat. 4. Allgemeines
4.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1. Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Piloten unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2. Ist der Pilot Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet
4.2. Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3. Haftung
4.3.1. Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Piloten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4.3.2. Für den Verlust von Daten haftet FairFleet nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Piloten nicht vermeidbar gewesen wäre.
4.3.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
4.3.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.4. Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Piloten, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.5. Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Piloten von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Pilot den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Pilot im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.6. Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.6.1. FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen.
4.6.2. FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen
A. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PILOTEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Piloten. Als Pilot sind alle externen Subunternehmer gemeint, die sich auf der FairFleet Plattform registrieren, unabhängig davon, ob sie Drohnenpiloten sind. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und ausgedruckt werden. 1. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München unter der HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen als registrierter Nutzer („Pilot“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zahlungsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, auch wenn FairFleet deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Plattform
2.1. Nutzung der Plattform
2.1.1. Beschreibung
FairFleet betreibt die Website unter fairfleet360.com / fairfleet.com / mstrpiece.de (und gegebenenfalls weitere Alias-Domains, Top-Level-Domains oder weitere MSTRpiece-Domains u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen. Piloten erhalten über die Plattform Anfragen für Aufträge, die sie annehmen können. Für die Durchführung der Aufträge stellt FairFleet alle relevanten Informationen über die Plattform bereit. Nach Abschluss eines Auftrags teilt der Pilot die Ergebnisse, einschließlich der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, ebenfalls über die Plattform mit FairFleet.
2.1.2. FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.2. Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1. Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Piloten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2. Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Pilot Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.4) auch seine USt-IdNr. anzugeben. Ist der Pilot Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG oder verfügt er aus anderen Gründen über keine USt-IdNr., so kann er alternativ eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er keine USt-IdNr. benötigt. FairFleet behält sich vor, in solchen Fällen einen geeigneten Nachweis über den Kleinunternehmerstatus oder den Grund des Verzichts auf die USt-IdNr. anzufordern.
2.2.3. Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme in zwei Stufen wie folgt zustande:
2.2.4. Der Pilot trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Maske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Maske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Maske übersendet der Pilot sodann sein Angebot auf Abschluss eines eingeschränkten (s. Ziffer 2.2.6) Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Pilot bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.5 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.
2.2.5. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und fügt dieser Informations-E-Mail die aktuellen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung bei. Diese Informations-E-Mail dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs des Angebots und stellt noch keine Annahme desselben dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung seitens FairFleet zustande. Diese Annahme kann entweder ausdrücklich per E-Mail erfolgen oder konkludent, etwa durch das Freischalten des Piloten für die Nutzung der Plattformoberfläche (s. nachfolgende Ziffer 2.2.6).
2.2.6. Um Angebote für den Abschluss von Luftbildaufnahme-Verträgen (siehe Ziffer 3.3) abgeben zu können, muss der Pilot zunächst einen uneingeschränkten Nutzungsvertrag mit FairFleet abschließen. Dieser Vertrag kommt durch das Angebot des Piloten und die Annahme durch FairFleet wie folgt zustande:
1. Der Pilot reicht die erforderlichen Dokumente über die Plattform ein, welche die Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge sowie den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (mindestens 1.000.000 EUR oder 750.000 SDR Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall) enthalten.
2. FairFleet prüft die eingereichten Dokumente und behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern, einschließlich der Vorlage eines Lichtbildausweises und diesen Hochzuladen, um die Identität der Piloten zu klären. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen von Kundenanforderungen sowie aus Sicherheitsgründen.
3. FairFleet kann das Angebot des Piloten entweder explizit durch eine Annahmeerklärung oder konkludent durch Freischaltung des uneingeschränkten Zugangs zur Plattform annehmen.
Der uneingeschränkte Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten, Angebote für Luftbildaufnahme-Verträge abzugeben.
2.2.7. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
2.2.8. Ist der Pilot eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.9. Ist der Pilot eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3. Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für den eingeschränkte wie den uneingeschränkten Nutzungsvertrag.
2.3.2. Für die Nutzung der Plattform schuldet der Pilot FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können, entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt.
2.3.3. Der Pilot hat seine Anmeldedaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil, sowie seine Stammdaten bearbeiten.
2.3.4. Der Pilot hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.5. Dem Piloten ist bewusst, dass eine Internetplattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.6. FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.7. Dem Piloten ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitzlandes umfasst.
2.3.8. Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.9. Der Pilot hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.10. Der Pilot wird FairFleet von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.4 bis 2.3.9 genannten Gründen geltend machen.
2.3.11. An Inhalten – beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten-, die der Pilot auf die Plattform hochlädt, räumt der Pilot FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere
- zur Vervielfältigung und Verbreitung unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren;
- zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik; und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung, insbesondere auch zu Marketingzwecken von FairFleet. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.12. Klargestellt wird, dass FairFleet dem Piloten keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergeben werden, zu nutzen.
2.3.13. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Piloten nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.14. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Fax). E-Mail oder die Funktion über die Webseite ist hierfür ausreichend. Personenbezogene Daten werden im Nachgang zur Kündigung umgehend gelöscht, es sei denn, deren Speicherung ist aus rechtlichen Gründen oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Regelungen mit Kunden weiterhin erforderlich; in diesem Fall werden die betreffenden Daten gemäß den geltenden Vorschriften gespeichert.
2.3.15. Der Pilot hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit FairFleet Kunden unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen. FairFleet behält es sich vor, im Falle der Nebenabrede Regressansprüche geltend zu machen. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass keine Umgehung der Plattform stattgefunden hat.
2.3.16. Der Pilot ist verpflichtet, jede Änderung seiner Berechtigung zur Durchführung von gewerblichen Drohnenflügen FairFleet unverzüglich anzuzeigen. Verliert er diese Berechtigung, darf er keine Angebote, mehr abgeben. Auf Ziffer 3.3.5 wird verwiesen.
2.4. Sperrung / Rückversetzen zu eingeschränktem Nutzungsvertrag
2.4.1. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Piloten und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pilot seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2. FairFleet ist ferner berechtigt, für eine von FairFleet zu bestimmende, angemessene Zeit seine Leistungen auf das Niveau des eingeschränkten Nutzungsvertrags (s. Ziffer 2.2.6) herabzusetzen, wenn FairFleet feststellt, dass der Pilot gegen essenzielle Pflichten der Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Essenzielle Pflichten sind insbesondere solche, die geeignet sind, das Vertrauen von FairFleet in die Integrität des Piloten zu erschüttern (z.B. Verstoß gegen Umgehungsverbot, Ziffer 2.3.15) sowie sicherheitsrelevante Pflichten (z.B. Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung, Ziffer 3.5.1).
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1. Allgemeines
3.1.1. Der Pilot wird als selbständiger Unternehmer tätig. Er kann im Rahmen des Luftbildaufnahmen- Vertrags seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen und beschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel.
3.1.2. Der Pilot ist in keiner Weise daran gehindert, auch für Dritte tätig zu werden. Auf Ziffer 2.3.15 wird hingewiesen.
3.1.3. Mit Luftbildaufnahmen ist pauschal die Erfassung Daten aller Art, die Bearbeitung von Daten oder die Zurverfügungstellung von Daten gemeint. 3.2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist die Erfassung, Zurverfügungstellung oder Bearbeitung von Daten. 3.3. Abschluss Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.3.1. Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.3.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten (der „Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.3.3 ff. zustande.
3.3.3. Der Pilot kann auf der ihm zugänglichen Oberfläche der Plattform oder Smartphone-App, Anfragen für die Erstellung, Bearbeitung, Zurverfügungstellung von Luftbildaufnahmen/Daten einsehen. Die einsehbaren Anfragen stellen noch kein Angebot von FairFleet an den Piloten auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der FairFleet lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber dem Piloten signalisiert.
3.3.4. Der Pilot kann zu einer oder mehrerer dieser Anfragen ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gegenüber FairFleet abgeben, also über die Plattform mitteilen, zu welchem Netto-Preis er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zu erstellen, bzw., im Falle einer Festpreisanfrage, dass er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zum angefragten Festpreis zu erstellen. An sein Angebot ist der Pilot 30 Tage nach Abgabe gebunden. Dem Piloten ist bewusst, dass das Angebot sämtliche zur Durchführung notwendigen Kosten (wie beispielsweise Fahrtkosten, Logistikkosten etc.) beinhaltet.
3.3.5. Angebote gemäß Ziffer 3.3.4 darf der Pilot nur abgeben, sofern er alle für die Durchführung des Drohnenflugs erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere ist der Pilot nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Angebotsabgabe die erforderliche Aufstiegserlaubnis (Aufstiegserlaubnis gemäß Länderverordnung), Kenntnis-nachweis und Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 2.2.8) nicht mehr vorliegt.
3.3.6. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, sofern dieser noch nicht vollständig auf der Plattform registriert ist (siehe 2.3). Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Piloten dar. Vielmehr kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag mit FairFleet erst mit einer separaten Annahmeerklärung per E- Mail durch FairFleet zustande. FairFleet kann die Annahme auch auf andere Weise erklären.
3.3.7. Mit Erklärung der Annahme des Angebots des Piloten durch FairFleet kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zwischen den Parteien zustande.
3.3.8. Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zur Baustellenbesichtigung – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.3.9. Ziffern 2.2.10 bis 2.2.12 gelten entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.4. Ausführungsfristen
3.4.1. Hält der Pilot schuldhaft vereinbarte Termine nicht ein, so haftet er FairFleet gegenüber für die FairFleet daraus entstehenden Schäden. Der Pilot hat zum mit FairFleet vereinbarten Zeitpunkt an der mit FairFleet vereinbarten Adresse zu erscheinen. Erscheint der Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder sagt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Pilot die Kosten zu tragen, die FairFleet entstehen einen geeigneten Ersatzpiloten zu verpflichten.
3.4.2. FairFleet behält sich vor, vereinbarte Termine zu ändern. FairFleet wird den Piloten davon rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.
3.4.3. Sollte der Pilot einen vereinbarten Termin durch Verspätung nicht einhalten können, und es entsteht dadurch ein Schadenersatzanspruch des Kunden, macht sich der Pilot schadensersatzpflichtig. Der Pilot ist verpflichtet, FairFleet unverzüglich über eine Verspätung zu informieren.
3.5. Pflichten des Piloten
3.5.1. Der Pilot ist verpflichtet, die für die Durchführung gewerblicher Drohnenflüge erforderlichen Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherung, zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss, sofern vorhanden, die gesetzliche Mindestdeckungssumme, mindestens aber eine Deckungssumme von EUR 1.000.000 oder 750.000 SDR aufweisen. Ohne solche Versicherungen darf er keine Angebote abgeben und keine Drohnenflüge durchführen. 3.5.2. Der Pilot ist bei Durchführung des beauftragten Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten verpflichtet, die einschlägigen, lokalen Gesetze, insbesondere zu Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz, Luftverkehrsrecht, sonstigem öffentlichen Recht (z.B. im Hinblick auf etwaig notwendige Sondernutzungsgenehmigungen) und Strafrecht (in Deutschland etwa § 109g Abs. 2 StGB), sowie etwaige behördliche Vorgaben einzuhalten. Ferner hat der Pilot sämtliche gemäß seiner Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge einzuhaltenden Richtlinien, Anmeldungen und Kodizes zu beachten. Soweit FairFleet auf der Plattform auf freiwilliger Basis gewisse Hilfestellungen anbietet – beispielsweise durch Zugang zu Diensten, die Flugverbotszonen anzeigen – entbindet dies den Piloten nicht von den vorstehend geschilderten Verpflichtungen. FairFleet behält sich das Recht vor, dem Piloten vorgeplante Drohnenflugpläne für automatisierte Drohnenmissionen bereitzustellen. Der Pilot ist jedoch in jedem Fall verpflichtet, diese vorgeplanten Missionen umfassend und eigenständig auf ihre Korrektheit und Durchführbarkeit zu überprüfen, insbesondere in Hinblick auf die sichere und gesetzeskonforme Durchführung von Drohnenflügen. Sollte der Pilot feststellen, dass die vorgeplante Mission nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann, ist er verpflichtet, FairFleet unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Durchführung des Fluges, zu informieren. Die abschließende Verantwortung für die sichere und rechtlich einwandfreie Durchführung des Fluges obliegt stets dem Piloten. Etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer vorgeplanten Mission entstehen, begründen keinerlei Haftungsansprüche gegen FairFleet. Ansprüche, die aus etwaigen Mängeln oder Fehlern der vorgeplanten Mission resultieren, sind ausschließlich an den Hersteller der genutzten Flugplanungssoftware zu richten. FairFleet übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung.
3.5.3. Der Pilot ist verpflichtet, seine Leistungen gemäß Ausschreibung vollumfänglich in der vereinbarten Qualität, der vereinbarten Anzahl von Aufnahmen sowie innerhalb des vereinbarten Durchführungszeitraums zu erfüllen. Dies umfasst die Erfassung der beauftragten Aufnahmen sowie die vollständige, lückenlose Übertragung der Daten auf die FairFleet-Plattform. FairFleet ist berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, solange die Leistung nicht wie vereinbart vollständig, einschließlich Qualität, Anzahl und Durchführungszeitraum, erbracht wurde.
3.5.4. Der Pilot ist verpflichtet, spätestens 12 Stunden nach Abschluss des Drohnenflugs die erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, sowie auf Anfrage alle Flightlogs, ausschließlich auf die Plattform hochzuladen, es sei denn, es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Der Abschluss des Uploads ist FairFleet unverzüglich mitzuteilen. Mögliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder auftretende Probleme sind umgehend zu melden, da andernfalls keine vollständige Übernahme der Kosten durch FairFleet gewährleistet werden kann.
3.5.5. Der Pilot ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Abnahme der hochgeladenen Luftbildaufnahmen/Daten, alle Daten dieses Auftrags vollumfänglich und endgültig zu löschen. Dies gilt auch für Kontaktdetails (Telefonnummern, Emailadressen, etc.) von Ansprechpartnern, Projektverantwortlichen oder weiteren Dritten deren Kontaktinformation nur zur Durchführung des Projekts an den Piloten übermittelt wurden. FairFleet ist zudem berechtigt, ggf. eine schriftliche Bestätigung beim Piloten anzufordern. Über das hinaus ist FairFleet zur Überprüfung in Form eines Audits zur Einhaltung der Löschungsplicht berechtigt. Die Prüfung kündigt FairFleet 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Pilot verpflichtet sich bei dem Audit durch FairFleet oder einem unabhängigen Gutachter (nachfolgend der „Prüfer“) behilflich zu sein, dem Prüfer im angemessenen Rahmen zu unterstützen und dem Prüfer hinreichenden Zugang zu Information zu gewähren
3.5.6. Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, den Namen des Kunden von FairFleet, auf dessen Anfrage der Luftbildaufnahmen- Vertrag mit FairFleet basiert (s. Ziffer 3.3.3), als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen oder gar Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Daten oder Fotografien, auch auf Sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben.
3.5.7. FairFleet behält sich das Recht vor, vom Piloten für jeden Auftrag zu verlangen, Kleidung oder Ausrüstung mit Logos von FairFleet (sowie aller assoziierten Marken) oder von Kunden zu tragen. Der Pilot ist verpflichtet, die von FairFleet oder dem Kunden bereitgestellte Kleidung oder Ausrüstung, einschließlich sichtbarer Logos, während der Durchführung der jeweiligen Aufträge zu tragen. Diese Ausrüstung, wie beispielsweise Helme oder Merchandise, wird dem Piloten von FairFleet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Pilot hat die bereitgestellte Ausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden und nach Abschluss des jeweiligen Auftrags in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
3.6. Nutzungsrechte
3.6.1. Der Pilot räumt FairFleet mit dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten (Ziffer 3.5.3) an denselben (nachfolgend das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht
- zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere in Druckwerken und Druckschriften jeder Art, unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und/oder mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten,
- zur Speicherung in elektronischen Datenbanken, auch solche von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik,
- der öffentlichen Wiedergabe, also das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung und insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken des Kunden.
3.6.2. Umfasst ist auch das Recht, das Werk zu bearbeiten, insbesondere auch dergestalt, dass es auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets, etc.) in geeigneter Weise dargestellt werden kann.
3.6.3. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
3.6.4. Klargestellt wird, dass der Pilot nicht berechtigt ist, die Luftbildaufnahmen/Daten als Referenz, also zu Zwecken der Eigenwerbung, oder sonstigen Zwecken zu verwenden. Zudem dürfen keine Informationen über ein Projekt öffentlich gemacht werden (dies beinhaltet auch die Veröffentlichung von Foto-/Videoaufnahmen von vor Ort). Es wird auf Punkt 3.5.4 verwiesen.
3.6.5. Der Pilot verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung, soweit zulässig.
3.7. Abnahme
Sofern FairFleet innerhalb von 15 Tagen nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform (Ziffer 3.5.3) keine Abnahme-Erklärung gegenüber dem Piloten abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. Sollte jedoch innerhalb dieser Frist Rückfragen oder Forderungen nach weiteren Daten und Informationen gemäß Ziffer 3.5.3. und Ziffer 3.5.4. erfolgen, gilt die gesamte Leistung als nicht abgenommen. In diesem Fall wird die Leistung erst durch eine schriftliche Abnahme als vollständig erbracht angesehen.
3.8. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1. Die vereinbarte Vergütung ist, unbeschadet § 641 Abs. 2 BGB, mit Abnahme (Ziffer 3.7) fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage nach erfolgter Abnahme und Erhalt einer korrekten Rechnung (dies beinhaltet vor allem wichtige Projektinformationen zur eindeutigen Zuordnung der Leistung, wie die FairFleet Auftragsnummer (Order-ID) sowie alle korrekten Bankinformationen). Rechnungen müssen gemäß den Vorgaben von FairFleet in elektronischem Format (beispielsweise als PDF) zur Verfügung gestellt werden. Ein postalischer Versand oder der Versand von Rechnungen per Fax wird von FairFleet nicht akzeptiert.
3.8.2. Etwaige Transaktionskosten werden zwischen FairFleet und dem Piloten geteilt. Bankgebühren, die beim Empfänger entstehen, werden von FairFleet nicht übernommen. Mahngebühren dürfen durch den Piloten nicht erhoben werden.
3.8.3. Wenn der Pilot FairFleet nicht alle erforderlichen Daten korrekt zur Verfügung stellt, kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, da FairFleet einem streng definierten Zahlungsprozess folgt. Der Pilot hat keinerlei Ansprüche gegen FairFleet auf Grund verspäteter Zahlungen, wenn die Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält. Änderungen der Bankinformationen oder anderer relevanter Zahldaten des Piloten sind FairFleet (per E-Mail an accounting@fairfleet.com) unverzüglich mitzuteilen. Aus Sicherheitsgründen kann FairFleet vom Piloten einen Nachweis über das Bankkonto verlangen.
3.9. Kündigung des Luftbildaufnahmen-Vertrags
Kündigt FairFleet den Luftbildaufnahmen-Vertrag, weil die Fortführung des korrespondierenden Vertrags zwischen FairFleet und dessen Kunden aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund für FairFleet nicht mehr zumutbar ist, hat der Pilot nur für vollständig erbrachte Leistungen Anspruch auf Bezahlung. Teilleistungen werden nicht vergütet.
3.10.Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Pilot ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. 3.11.Geheimhaltung
3.11.1. Der Pilot verpflichtet sich, sämtliche von FairFleet übermittelten und ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Offenlegung und Nutzung zu schützen. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung erstreckt sich insbesondere auf alle Projektinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Namen der Kunden, Ansprechpartner, Adressen der Standorte, geografische Koordinaten, sowie Foto- und Videoaufnahmen. Ausnahmen von dieser Geheimhaltungspflicht bestehen ausschließlich für Informationen, die:
- dem Piloten nachweislich bereits vor der Mitteilung durch FairFleet bekannt waren;
- der Pilot nachweislich rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder erhält, ohne dabei gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung zu verstoßen;
- zum Zeitpunkt der Mitteilung durch FairFleet bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren; oder
- ohne Verschulden oder Zutun des Piloten nach der Mitteilung durch FairFleet allgemein bekannt oder zugänglich werden.
Der Pilot ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und unberechtigte Dritte am Zugriff auf diese Informationen zu hindern. 3.11.2. Der Pilot ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FairFleet nicht berechtigt, Informationen über den Flug, FairFleet’s Auftraggeber, den Auftrag, die Art und Weise der Erfassung oder den Zweck der Datenerfassung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Personen vor Ort. Bei Rückfragen ist stets auf FairFleet zu verweisen. Jegliche Weitergabe von vertraulichen Informationen, insbesondere spezifischer Projektinformationen, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FairFleet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Informationen, die für behördliche Auskünfte oder zur Erlangung von Fluggenehmigungen erforderlich sind.
3.11.3. Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FairFleet, den Namen des Kunden von FairFleet als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen, Daten oder Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Fotografien oder andere Inhalte, auch auf sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben. Der Pilot ist ferner verpflichtet, keinerlei Foto- oder Videoaufnahmen der Projekte anzufertigen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von FairFleet genehmigt. FairFleet behält sich das Recht vor, eine erteilte Genehmigung jederzeit ohne Fristen oder Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist der Pilot verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und sämtliche Kopien davon unverzüglich an FairFleet zurückzugeben oder deren vollständige und nachweisliche Vernichtung vorzunehmen. 3.11.4. Jegliche Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflichten können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen zu Schadensersatz-ansprüchen seitens FairFleet. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Schäden, die durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung entstehen, vollständig und ausschließlich vom Piloten zu tragen und zu ersetzen sind. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass er keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben hat. 4. Allgemeines
4.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1. Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Piloten unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2. Ist der Pilot Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet
4.2. Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3. Haftung
4.3.1. Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Piloten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4.3.2. Für den Verlust von Daten haftet FairFleet nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Piloten nicht vermeidbar gewesen wäre.
4.3.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
4.3.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.4. Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Piloten, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.5. Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Piloten von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Pilot den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Pilot im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.6. Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.6.1. FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen.
4.6.2. FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen
A. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PILOTEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Piloten. Als Pilot sind alle externen Subunternehmer gemeint, die sich auf der FairFleet Plattform registrieren, unabhängig davon, ob sie Drohnenpiloten sind. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und ausgedruckt werden. 1. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München unter der HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen als registrierter Nutzer („Pilot“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Zahlungsbedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt, auch wenn FairFleet deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Plattform
2.1. Nutzung der Plattform
2.1.1. Beschreibung
FairFleet betreibt die Website unter fairfleet360.com / fairfleet.com / mstrpiece.de (und gegebenenfalls weitere Alias-Domains, Top-Level-Domains oder weitere MSTRpiece-Domains u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT gegen entsprechende Gebühren nutzen. Piloten erhalten über die Plattform Anfragen für Aufträge, die sie annehmen können. Für die Durchführung der Aufträge stellt FairFleet alle relevanten Informationen über die Plattform bereit. Nach Abschluss eines Auftrags teilt der Pilot die Ergebnisse, einschließlich der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, ebenfalls über die Plattform mit FairFleet.
2.1.2. FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.2. Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1. Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Piloten auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2. Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Pilot Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.4) auch seine USt-IdNr. anzugeben. Ist der Pilot Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG oder verfügt er aus anderen Gründen über keine USt-IdNr., so kann er alternativ eine schriftliche Erklärung abgeben, dass er keine USt-IdNr. benötigt. FairFleet behält sich vor, in solchen Fällen einen geeigneten Nachweis über den Kleinunternehmerstatus oder den Grund des Verzichts auf die USt-IdNr. anzufordern.
2.2.3. Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme in zwei Stufen wie folgt zustande:
2.2.4. Der Pilot trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Maske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Maske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Maske übersendet der Pilot sodann sein Angebot auf Abschluss eines eingeschränkten (s. Ziffer 2.2.6) Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Pilot bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.5 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots.
2.2.5. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und fügt dieser Informations-E-Mail die aktuellen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung bei. Diese Informations-E-Mail dient ausschließlich der Bestätigung des Eingangs des Angebots und stellt noch keine Annahme desselben dar. Der Nutzungsvertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung seitens FairFleet zustande. Diese Annahme kann entweder ausdrücklich per E-Mail erfolgen oder konkludent, etwa durch das Freischalten des Piloten für die Nutzung der Plattformoberfläche (s. nachfolgende Ziffer 2.2.6).
2.2.6. Um Angebote für den Abschluss von Luftbildaufnahme-Verträgen (siehe Ziffer 3.3) abgeben zu können, muss der Pilot zunächst einen uneingeschränkten Nutzungsvertrag mit FairFleet abschließen. Dieser Vertrag kommt durch das Angebot des Piloten und die Annahme durch FairFleet wie folgt zustande:
1. Der Pilot reicht die erforderlichen Dokumente über die Plattform ein, welche die Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge sowie den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (mindestens 1.000.000 EUR oder 750.000 SDR Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall) enthalten.
2. FairFleet prüft die eingereichten Dokumente und behält sich vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen anzufordern, einschließlich der Vorlage eines Lichtbildausweises und diesen Hochzuladen, um die Identität der Piloten zu klären. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen von Kundenanforderungen sowie aus Sicherheitsgründen.
3. FairFleet kann das Angebot des Piloten entweder explizit durch eine Annahmeerklärung oder konkludent durch Freischaltung des uneingeschränkten Zugangs zur Plattform annehmen.
Der uneingeschränkte Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten, Angebote für Luftbildaufnahme-Verträge abzugeben.
2.2.7. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots. Ziffer 2.2.5 gilt entsprechend.
2.2.8. Ist der Pilot eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2.9. Ist der Pilot eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.4 bzw. 2.2.6 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3. Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1. Die nachfolgenden Regelungen gelten sowohl für den eingeschränkte wie den uneingeschränkten Nutzungsvertrag.
2.3.2. Für die Nutzung der Plattform schuldet der Pilot FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können, entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt.
2.3.3. Der Pilot hat seine Anmeldedaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil, sowie seine Stammdaten bearbeiten.
2.3.4. Der Pilot hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.5. Dem Piloten ist bewusst, dass eine Internetplattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.6. FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.7. Dem Piloten ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitzlandes umfasst.
2.3.8. Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.9. Der Pilot hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.10. Der Pilot wird FairFleet von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.4 bis 2.3.9 genannten Gründen geltend machen.
2.3.11. An Inhalten – beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten-, die der Pilot auf die Plattform hochlädt, räumt der Pilot FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere
- zur Vervielfältigung und Verbreitung unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren;
- zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik; und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung, insbesondere auch zu Marketingzwecken von FairFleet. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.12. Klargestellt wird, dass FairFleet dem Piloten keinerlei Nutzungsrechte an geschützten Werken und sonstigen geistigen Schutzrechten der Plattform gewährt. Der Nutzungsvertrag berechtigt den Piloten also beispielsweise nicht, Fotografien oder Marken, die auf der Plattform wiedergeben werden, zu nutzen.
2.3.13. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Piloten nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.14. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Fax). E-Mail oder die Funktion über die Webseite ist hierfür ausreichend. Personenbezogene Daten werden im Nachgang zur Kündigung umgehend gelöscht, es sei denn, deren Speicherung ist aus rechtlichen Gründen oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Regelungen mit Kunden weiterhin erforderlich; in diesem Fall werden die betreffenden Daten gemäß den geltenden Vorschriften gespeichert.
2.3.15. Der Pilot hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit FairFleet Kunden unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen. FairFleet behält es sich vor, im Falle der Nebenabrede Regressansprüche geltend zu machen. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass keine Umgehung der Plattform stattgefunden hat.
2.3.16. Der Pilot ist verpflichtet, jede Änderung seiner Berechtigung zur Durchführung von gewerblichen Drohnenflügen FairFleet unverzüglich anzuzeigen. Verliert er diese Berechtigung, darf er keine Angebote, mehr abgeben. Auf Ziffer 3.3.5 wird verwiesen.
2.4. Sperrung / Rückversetzen zu eingeschränktem Nutzungsvertrag
2.4.1. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Piloten und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Pilot seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2. FairFleet ist ferner berechtigt, für eine von FairFleet zu bestimmende, angemessene Zeit seine Leistungen auf das Niveau des eingeschränkten Nutzungsvertrags (s. Ziffer 2.2.6) herabzusetzen, wenn FairFleet feststellt, dass der Pilot gegen essenzielle Pflichten der Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Essenzielle Pflichten sind insbesondere solche, die geeignet sind, das Vertrauen von FairFleet in die Integrität des Piloten zu erschüttern (z.B. Verstoß gegen Umgehungsverbot, Ziffer 2.3.15) sowie sicherheitsrelevante Pflichten (z.B. Pflicht zur Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung, Ziffer 3.5.1).
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1. Allgemeines
3.1.1. Der Pilot wird als selbständiger Unternehmer tätig. Er kann im Rahmen des Luftbildaufnahmen- Vertrags seine Tätigkeit und seine Geschäftszeit frei bestimmen und beschafft sich selbst die erforderlichen Betriebsmittel.
3.1.2. Der Pilot ist in keiner Weise daran gehindert, auch für Dritte tätig zu werden. Auf Ziffer 2.3.15 wird hingewiesen.
3.1.3. Mit Luftbildaufnahmen ist pauschal die Erfassung Daten aller Art, die Bearbeitung von Daten oder die Zurverfügungstellung von Daten gemeint. 3.2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist die Erfassung, Zurverfügungstellung oder Bearbeitung von Daten. 3.3. Abschluss Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.3.1. Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.3.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten (der „Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.3.3 ff. zustande.
3.3.3. Der Pilot kann auf der ihm zugänglichen Oberfläche der Plattform oder Smartphone-App, Anfragen für die Erstellung, Bearbeitung, Zurverfügungstellung von Luftbildaufnahmen/Daten einsehen. Die einsehbaren Anfragen stellen noch kein Angebot von FairFleet an den Piloten auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der FairFleet lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber dem Piloten signalisiert.
3.3.4. Der Pilot kann zu einer oder mehrerer dieser Anfragen ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gegenüber FairFleet abgeben, also über die Plattform mitteilen, zu welchem Netto-Preis er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zu erstellen, bzw., im Falle einer Festpreisanfrage, dass er bereit ist, die angefragten Luftbildaufnahmen/Daten zum angefragten Festpreis zu erstellen. An sein Angebot ist der Pilot 30 Tage nach Abgabe gebunden. Dem Piloten ist bewusst, dass das Angebot sämtliche zur Durchführung notwendigen Kosten (wie beispielsweise Fahrtkosten, Logistikkosten etc.) beinhaltet.
3.3.5. Angebote gemäß Ziffer 3.3.4 darf der Pilot nur abgeben, sofern er alle für die Durchführung des Drohnenflugs erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere ist der Pilot nicht zur Angebotsabgabe berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Angebotsabgabe die erforderliche Aufstiegserlaubnis (Aufstiegserlaubnis gemäß Länderverordnung), Kenntnis-nachweis und Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 2.2.8) nicht mehr vorliegt.
3.3.6. FairFleet informiert den Piloten unverzüglich über den Eingang seines Angebots und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, sofern dieser noch nicht vollständig auf der Plattform registriert ist (siehe 2.3). Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Piloten dar. Vielmehr kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag mit FairFleet erst mit einer separaten Annahmeerklärung per E- Mail durch FairFleet zustande. FairFleet kann die Annahme auch auf andere Weise erklären.
3.3.7. Mit Erklärung der Annahme des Angebots des Piloten durch FairFleet kommt der Luftbildaufnahmen-Vertrag zwischen den Parteien zustande.
3.3.8. Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zur Baustellenbesichtigung – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.3.9. Ziffern 2.2.10 bis 2.2.12 gelten entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.4. Ausführungsfristen
3.4.1. Hält der Pilot schuldhaft vereinbarte Termine nicht ein, so haftet er FairFleet gegenüber für die FairFleet daraus entstehenden Schäden. Der Pilot hat zum mit FairFleet vereinbarten Zeitpunkt an der mit FairFleet vereinbarten Adresse zu erscheinen. Erscheint der Pilot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder sagt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Pilot die Kosten zu tragen, die FairFleet entstehen einen geeigneten Ersatzpiloten zu verpflichten.
3.4.2. FairFleet behält sich vor, vereinbarte Termine zu ändern. FairFleet wird den Piloten davon rechtzeitig vorab in Kenntnis setzen.
3.4.3. Sollte der Pilot einen vereinbarten Termin durch Verspätung nicht einhalten können, und es entsteht dadurch ein Schadenersatzanspruch des Kunden, macht sich der Pilot schadensersatzpflichtig. Der Pilot ist verpflichtet, FairFleet unverzüglich über eine Verspätung zu informieren.
3.5. Pflichten des Piloten
3.5.1. Der Pilot ist verpflichtet, die für die Durchführung gewerblicher Drohnenflüge erforderlichen Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherung, zu unterhalten. Die Haftpflichtversicherung muss, sofern vorhanden, die gesetzliche Mindestdeckungssumme, mindestens aber eine Deckungssumme von EUR 1.000.000 oder 750.000 SDR aufweisen. Ohne solche Versicherungen darf er keine Angebote abgeben und keine Drohnenflüge durchführen. 3.5.2. Der Pilot ist bei Durchführung des beauftragten Drohnenflugs zur Erstellung von Luftbildaufnahmen/Daten verpflichtet, die einschlägigen, lokalen Gesetze, insbesondere zu Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz, Luftverkehrsrecht, sonstigem öffentlichen Recht (z.B. im Hinblick auf etwaig notwendige Sondernutzungsgenehmigungen) und Strafrecht (in Deutschland etwa § 109g Abs. 2 StGB), sowie etwaige behördliche Vorgaben einzuhalten. Ferner hat der Pilot sämtliche gemäß seiner Berechtigung zur Durchführung gewerblicher Drohnenflüge einzuhaltenden Richtlinien, Anmeldungen und Kodizes zu beachten. Soweit FairFleet auf der Plattform auf freiwilliger Basis gewisse Hilfestellungen anbietet – beispielsweise durch Zugang zu Diensten, die Flugverbotszonen anzeigen – entbindet dies den Piloten nicht von den vorstehend geschilderten Verpflichtungen. FairFleet behält sich das Recht vor, dem Piloten vorgeplante Drohnenflugpläne für automatisierte Drohnenmissionen bereitzustellen. Der Pilot ist jedoch in jedem Fall verpflichtet, diese vorgeplanten Missionen umfassend und eigenständig auf ihre Korrektheit und Durchführbarkeit zu überprüfen, insbesondere in Hinblick auf die sichere und gesetzeskonforme Durchführung von Drohnenflügen. Sollte der Pilot feststellen, dass die vorgeplante Mission nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann, ist er verpflichtet, FairFleet unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Durchführung des Fluges, zu informieren. Die abschließende Verantwortung für die sichere und rechtlich einwandfreie Durchführung des Fluges obliegt stets dem Piloten. Etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer vorgeplanten Mission entstehen, begründen keinerlei Haftungsansprüche gegen FairFleet. Ansprüche, die aus etwaigen Mängeln oder Fehlern der vorgeplanten Mission resultieren, sind ausschließlich an den Hersteller der genutzten Flugplanungssoftware zu richten. FairFleet übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung.
3.5.3. Der Pilot ist verpflichtet, seine Leistungen gemäß Ausschreibung vollumfänglich in der vereinbarten Qualität, der vereinbarten Anzahl von Aufnahmen sowie innerhalb des vereinbarten Durchführungszeitraums zu erfüllen. Dies umfasst die Erfassung der beauftragten Aufnahmen sowie die vollständige, lückenlose Übertragung der Daten auf die FairFleet-Plattform. FairFleet ist berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, solange die Leistung nicht wie vereinbart vollständig, einschließlich Qualität, Anzahl und Durchführungszeitraum, erbracht wurde.
3.5.4. Der Pilot ist verpflichtet, spätestens 12 Stunden nach Abschluss des Drohnenflugs die erstellten Luftbildaufnahmen/Daten, sowie auf Anfrage alle Flightlogs, ausschließlich auf die Plattform hochzuladen, es sei denn, es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Der Abschluss des Uploads ist FairFleet unverzüglich mitzuteilen. Mögliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder auftretende Probleme sind umgehend zu melden, da andernfalls keine vollständige Übernahme der Kosten durch FairFleet gewährleistet werden kann.
3.5.5. Der Pilot ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Abnahme der hochgeladenen Luftbildaufnahmen/Daten, alle Daten dieses Auftrags vollumfänglich und endgültig zu löschen. Dies gilt auch für Kontaktdetails (Telefonnummern, Emailadressen, etc.) von Ansprechpartnern, Projektverantwortlichen oder weiteren Dritten deren Kontaktinformation nur zur Durchführung des Projekts an den Piloten übermittelt wurden. FairFleet ist zudem berechtigt, ggf. eine schriftliche Bestätigung beim Piloten anzufordern. Über das hinaus ist FairFleet zur Überprüfung in Form eines Audits zur Einhaltung der Löschungsplicht berechtigt. Die Prüfung kündigt FairFleet 45 Tage im Voraus schriftlich an. Der Pilot verpflichtet sich bei dem Audit durch FairFleet oder einem unabhängigen Gutachter (nachfolgend der „Prüfer“) behilflich zu sein, dem Prüfer im angemessenen Rahmen zu unterstützen und dem Prüfer hinreichenden Zugang zu Information zu gewähren
3.5.6. Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, den Namen des Kunden von FairFleet, auf dessen Anfrage der Luftbildaufnahmen- Vertrag mit FairFleet basiert (s. Ziffer 3.3.3), als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen oder gar Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Daten oder Fotografien, auch auf Sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben.
3.5.7. FairFleet behält sich das Recht vor, vom Piloten für jeden Auftrag zu verlangen, Kleidung oder Ausrüstung mit Logos von FairFleet (sowie aller assoziierten Marken) oder von Kunden zu tragen. Der Pilot ist verpflichtet, die von FairFleet oder dem Kunden bereitgestellte Kleidung oder Ausrüstung, einschließlich sichtbarer Logos, während der Durchführung der jeweiligen Aufträge zu tragen. Diese Ausrüstung, wie beispielsweise Helme oder Merchandise, wird dem Piloten von FairFleet unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Pilot hat die bereitgestellte Ausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden und nach Abschluss des jeweiligen Auftrags in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
3.6. Nutzungsrechte
3.6.1. Der Pilot räumt FairFleet mit dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten (Ziffer 3.5.3) an denselben (nachfolgend das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht
- zur Vervielfältigung und Verbreitung, insbesondere in Druckwerken und Druckschriften jeder Art, unter Verwendung digitaler Speicher- und Wiedergabemedien, unabhängig von der technischen Ausstattung und unter Einschluss sämtlicher digitalen und interaktiven Systeme, insbesondere auch zum Empfang durch stationäre und/oder mobile Endgeräte unabhängig vom Übertragungsweg und Übertragungsverfahren,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten,
- zur Speicherung in elektronischen Datenbanken, auch solche von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik,
- der öffentlichen Wiedergabe, also das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
und zwar jeweils unabhängig vom Zweck der Nutzung und insbesondere auch zu Werbe- und Marketingzwecken des Kunden.
3.6.2. Umfasst ist auch das Recht, das Werk zu bearbeiten, insbesondere auch dergestalt, dass es auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets, etc.) in geeigneter Weise dargestellt werden kann.
3.6.3. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Werke und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
3.6.4. Klargestellt wird, dass der Pilot nicht berechtigt ist, die Luftbildaufnahmen/Daten als Referenz, also zu Zwecken der Eigenwerbung, oder sonstigen Zwecken zu verwenden. Zudem dürfen keine Informationen über ein Projekt öffentlich gemacht werden (dies beinhaltet auch die Veröffentlichung von Foto-/Videoaufnahmen von vor Ort). Es wird auf Punkt 3.5.4 verwiesen.
3.6.5. Der Pilot verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG) und die Urheberbezeichnung, soweit zulässig.
3.7. Abnahme
Sofern FairFleet innerhalb von 15 Tagen nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform (Ziffer 3.5.3) keine Abnahme-Erklärung gegenüber dem Piloten abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. Sollte jedoch innerhalb dieser Frist Rückfragen oder Forderungen nach weiteren Daten und Informationen gemäß Ziffer 3.5.3. und Ziffer 3.5.4. erfolgen, gilt die gesamte Leistung als nicht abgenommen. In diesem Fall wird die Leistung erst durch eine schriftliche Abnahme als vollständig erbracht angesehen.
3.8. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1. Die vereinbarte Vergütung ist, unbeschadet § 641 Abs. 2 BGB, mit Abnahme (Ziffer 3.7) fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage nach erfolgter Abnahme und Erhalt einer korrekten Rechnung (dies beinhaltet vor allem wichtige Projektinformationen zur eindeutigen Zuordnung der Leistung, wie die FairFleet Auftragsnummer (Order-ID) sowie alle korrekten Bankinformationen). Rechnungen müssen gemäß den Vorgaben von FairFleet in elektronischem Format (beispielsweise als PDF) zur Verfügung gestellt werden. Ein postalischer Versand oder der Versand von Rechnungen per Fax wird von FairFleet nicht akzeptiert.
3.8.2. Etwaige Transaktionskosten werden zwischen FairFleet und dem Piloten geteilt. Bankgebühren, die beim Empfänger entstehen, werden von FairFleet nicht übernommen. Mahngebühren dürfen durch den Piloten nicht erhoben werden.
3.8.3. Wenn der Pilot FairFleet nicht alle erforderlichen Daten korrekt zur Verfügung stellt, kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen, da FairFleet einem streng definierten Zahlungsprozess folgt. Der Pilot hat keinerlei Ansprüche gegen FairFleet auf Grund verspäteter Zahlungen, wenn die Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält. Änderungen der Bankinformationen oder anderer relevanter Zahldaten des Piloten sind FairFleet (per E-Mail an accounting@fairfleet.com) unverzüglich mitzuteilen. Aus Sicherheitsgründen kann FairFleet vom Piloten einen Nachweis über das Bankkonto verlangen.
3.9. Kündigung des Luftbildaufnahmen-Vertrags
Kündigt FairFleet den Luftbildaufnahmen-Vertrag, weil die Fortführung des korrespondierenden Vertrags zwischen FairFleet und dessen Kunden aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund für FairFleet nicht mehr zumutbar ist, hat der Pilot nur für vollständig erbrachte Leistungen Anspruch auf Bezahlung. Teilleistungen werden nicht vergütet.
3.10.Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Pilot ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. 3.11.Geheimhaltung
3.11.1. Der Pilot verpflichtet sich, sämtliche von FairFleet übermittelten und ihm bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Offenlegung und Nutzung zu schützen. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung erstreckt sich insbesondere auf alle Projektinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Namen der Kunden, Ansprechpartner, Adressen der Standorte, geografische Koordinaten, sowie Foto- und Videoaufnahmen. Ausnahmen von dieser Geheimhaltungspflicht bestehen ausschließlich für Informationen, die:
- dem Piloten nachweislich bereits vor der Mitteilung durch FairFleet bekannt waren;
- der Pilot nachweislich rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder erhält, ohne dabei gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung zu verstoßen;
- zum Zeitpunkt der Mitteilung durch FairFleet bereits allgemein bekannt oder zugänglich waren; oder
- ohne Verschulden oder Zutun des Piloten nach der Mitteilung durch FairFleet allgemein bekannt oder zugänglich werden.
Der Pilot ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren und unberechtigte Dritte am Zugriff auf diese Informationen zu hindern. 3.11.2. Der Pilot ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FairFleet nicht berechtigt, Informationen über den Flug, FairFleet’s Auftraggeber, den Auftrag, die Art und Weise der Erfassung oder den Zweck der Datenerfassung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Personen vor Ort. Bei Rückfragen ist stets auf FairFleet zu verweisen. Jegliche Weitergabe von vertraulichen Informationen, insbesondere spezifischer Projektinformationen, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FairFleet. Von dieser Regelung ausgenommen sind Informationen, die für behördliche Auskünfte oder zur Erlangung von Fluggenehmigungen erforderlich sind.
3.11.3. Klargestellt wird: Der Pilot ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FairFleet, den Namen des Kunden von FairFleet als Referenz zu verwenden oder sonstige Informationen, Daten oder Aufnahmen/Aufzeichnungen zum Auftrag (insbesondere Fotografien oder andere Inhalte, auch auf sozialen Netzwerken) öffentlich preiszugeben. Der Pilot ist ferner verpflichtet, keinerlei Foto- oder Videoaufnahmen der Projekte anzufertigen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich von FairFleet genehmigt. FairFleet behält sich das Recht vor, eine erteilte Genehmigung jederzeit ohne Fristen oder Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Beendigung der Zusammenarbeit ist der Pilot verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und sämtliche Kopien davon unverzüglich an FairFleet zurückzugeben oder deren vollständige und nachweisliche Vernichtung vorzunehmen. 3.11.4. Jegliche Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflichten können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und führen zu Schadensersatz-ansprüchen seitens FairFleet. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Schäden, die durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung entstehen, vollständig und ausschließlich vom Piloten zu tragen und zu ersetzen sind. Der Pilot ist verpflichtet, auf Verlangen von FairFleet nachzuweisen, dass er keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben hat. 4. Allgemeines
4.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1. Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Piloten unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2. Ist der Pilot Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet
4.2. Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3. Haftung
4.3.1. Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Piloten bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4.3.2. Für den Verlust von Daten haftet FairFleet nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Piloten nicht vermeidbar gewesen wäre.
4.3.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
4.3.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.4. Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Piloten, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.5. Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Piloten von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Pilot den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Pilot im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.6. Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.6.1. FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen.
4.6.2. FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen
B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Kunden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen („Kunde“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn FairFleet der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Nutzung der Plattform
2.1. Beschreibung
2.1.1. FairFleet betreibt die Website unter www.fairfleet360.com / fairfleet.com (und gegebenenfalls weitere alias wie fairfleet.de u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT (Teil C. Softwarevereinbarung) gegen entsprechende Gebühren nutzen.
2.1.2. Die FairFleet-Plattform ist ein innovatives Tool zur Analyse, Management und Verarbeitung von Daten (meist Bild- oder Sensordaten). Sie ermöglicht die Erstellung von Zustandsberichten, die Identifikation, Hervorhebung und Kategorisierung von Anomalien. Die Software unterstützt Entscheidungsprozesse, indem sie Einblicke auf Basis automatisierter Datenanalysen bietet.
2.1.3. FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.1.4. FairFleet wird auf Wunsch des Kunden nach Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten diese gemäß den Anforderungen des Kunden aufbereiten. „Aufbereiten“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten Auswertungen erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
2.1.5. Der Kunde wird nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform bzw., falls eine Aufbereitung vereinbart wurde, nach Abschluss der Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten informiert. Anschließend kann der Kunde die (ggf. aufbereiteten) Luftbildaufnahmen/Daten über die Plattform zur freien Verwendung herunterladen. Ohne eine aktive FairFleet+ Mitgliedschaft stehen die Daten jedoch maximal 90 Tage ab Bereitstellung zur Verfügung.
2.1.6. Die FairFleet-Plattform ist cloudbasiert, und alle Daten werden auf Servern gespeichert, die sich innerhalb der Europäischen Union, in Deutschland, befinden.
2.2. Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1. Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Kunden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2. Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Kunde Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.3) auch seine USt-IdNr. anzugeben.
2.2.3. Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot unterbreitet der Kunde, in dem er entweder gemäß Ziffer 2.2.4 Variante 1) oder aber gemäß Ziffer 2.2.7 (Variante 2). verfährt.
2.2.4. Variante 1: Der Kunde trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Anmeldemaske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Anmeldemaske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Anmeldemaske übersendet der Kunde sodann sein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Kunde bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.6 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots
2.2.5. FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und übersendet mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Vielmehr kommt der Nutzungsvertrag erst mit einer separaten Annahmeerklärung durch FairFleet (Ziffer 2.2.6) zustande.
2.2.6. Entscheidet FairFleet, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags anzunehmen, so sendet FairFleet dem Kunden eine E-Mail mit dem Inhalt, dass er auf die Plattform aufgenommen wird, oder erklärt die Annahme auf andere Weise beispielsweise telefonisch oder stillschweigend nach Ablauf von zwei Wochen.
2.2.7. Variante 2: Der Kunde kann auch unmittelbar eine Anfrage auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags aufgeben (s. Ziffer 3.2.3). In diesem Fall umfasst die Übersendung des Angebots auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gleichzeitig das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. Die Annahme des Angebots richtet sich in diesem Fall nach den Regelungen der 3.2.2 ff.
2.2.8. Der Kunde hat die Anmeldedaten und Profildaten wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.
2.2.9. Ist der Kunde eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben oder uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
2.2.10. Ist der Kunde eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3. Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1. Für die Nutzung der Plattform schuldet der Kunde FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt. Für die Nutzung von FairFleet+/INSPECT oder Software zur Auswertung von Daten, sowie der Features dieses Angebots ist eine separate, meist entgeltliche, Mitgliedschaft erforderlich. Diese hat eine jährliche oder monatliche Laufzeit. Die FairFleet+ Mitgliedschaft verlängert sich automatisch und eine Kündigung durch den Kunden ist zum Ende der Laufzeit möglich.
2.3.2. Der Kunde hat seine Anmeldedaten und Profildaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil bearbeiten.
2.3.3. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.4. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Internet-Plattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.5. FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.6. Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitz- Landes umfasst.
2.3.7. Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.8. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.9. Der Kunde stellt FairFleet von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.3. bis 2.3.8. geltend machen.
2.3.10. An Inhalten (beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten), die der Kunde auf die Plattform hochlädt, räumt der Kunde FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.11. elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.12. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Kunden nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.13. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Fax). E-Mail oder Online-Funktion ist ausreichend.
2.3.14. Der Kunde hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit auf der Plattform registrierten Piloten unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen.
2.3.15. Sofern von FairFleet nicht anders angegeben, ist die Nutzung der FairFleet-Plattform weltweit gestattet, mit Ausnahme von Ländern oder Regionen, die rechtlichen Sanktionen oder Beschränkungen unterliegen, die von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten verhängt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. FairFleet haftet nicht für die Nutzung der Plattform, die gegen solche Sanktionen oder lokale Gesetze verstoßen könnte. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle derartigen Beschränkungen, die zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft sind, bei der Nutzung der FairFleet-Plattform eingehalten werden.
2.4. Sperrung
2.4.1. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform endgültig zu sperren, wenn dies nach dem Ermessen von FairFleet zum Schutz der Funktionalität der Plattform und/oder der anderen Plattform- Teilnehmer erforderlich ist, insbesondere, wenn der Kunde
- falsche Daten bei der Registrierung angegeben hat, sofern der Fehler nicht gänzlich unerheblich ist;
- seine Zugangsdaten an einen Dritten weitergegeben hat oder seine Zugangsdaten Dritten sonst bekannt geworden sind;
- gegen seine Pflichten nach Ziffer 2.3.4 und 2.3.7 verstoßen hat;
- seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1. Vertragsgegenstand
3.1.1. Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist Erfassung und Aufbereitung von Daten durch FairFleet bestimmter vom Kunden ausgewählter Bereiche, für die der Kunde die erforderlichen Rechte eingeholt hat (Ziffer 3.5). FairFleet führt die Datenerfassung nicht selbst aus, sondern lässt sie durch selbständige, professionelle Drohnen- Piloten ausführen.
3.1.2. Falls vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage (Ziffer 3.2.3) entsprechend angegeben, umfassen die Angebote von FairFleet 3.2.5 auch die Aufbereitung der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten durch FairFleet. „Aufbereitung“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software, auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten bestimmte Datensätze erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
3.2. Abschluss
3.2.1. Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.2.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.2.3. ff. zufolge.
3.2.3. Der Kunde gibt über die auf der Plattform zur Verfügung gestellte Maske (s. aber auch Ziffer 3.2.9) eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung bestimmter auf der Plattform angebotener Dienstleistungen (Luftbildaufnahmen/Daten) ab. Alternativ kann der Kunde eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung individueller Dienstleistungen anfragen. Diese Anfragen (3.2.3. S.1 o. S.2) stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der der Kunde lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber FairFleet signalisiert.
3.2.4. Einzelne Anfragen sind adressbezogen abzugeben. Pro Anfrage ist ein Abhebeort inklusiv. So stellen beispielsweise Anfragen über Luftbildaufnahmen/Daten für Musterstraße 45b und 45c zwei separate Anfragen dar, außer das ist so im Angebot anders vereinbart.
3.2.5. FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seiner Anfrage und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, sofern der Kunde noch nicht auf der Plattform registriert ist.
3.2.6. Auf Basis der Anfrage (Ziffer 3.2.3. S.2) unterbreitet FairFleet ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags. Sofern nicht anders angegeben, ist das jeweilige Angebot ab Einstellung für 30 Tage gültig.
3.2.7. FairFleet informiert den Kunden über die Durchführbarkeit der gestellten Anfrage (2.3.2. S.1) und gibt im Falle der Durchführbarkeit ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags ab. Der Kunde kann das Angebot durch schriftliche Bestätigung annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde auch mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von FairFleet einverstanden.
3.2.8. Mit Bestätigung des Angebots hat der Kunde das betreffende Angebot von FairFleet auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags angenommen und der Luftbildaufnahmen-Vertrag ist zwischen FairFleet und dem Kunden zustande gekommen.
3.2.9. Unverzüglich nach Vertragsschluss sendet FairFleet dem Kunden eine Bestätigungsmail über das Zustandekommen des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.2.10. Statt über die Plattform-Maske kann der Kunde seine Anfrage und die Angebotsannahme auch auf anderen Kommunikationswegen – beispielsweise per E-Mail, Telefon oder Fax – an FairFleet übermitteln.
3.2.11. Sofern die Anfrage des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Plattform umfasst (Ziffer 2.2.7), gilt: Die Bestellbestätigung gemäß Ziffer 3.2.4 umfasst auch sein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags für die Plattform. Das Einstellen von Angeboten durch FairFleet (Ziffer 3.2.5) stellt konkludent die Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrags dar.
3.2.12. Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zu den etwaigen Besichtigungen – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.2.13. Ziffern 2.2.8 bis 2.2.10 geltend entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.3. Ausführungsfristen
3.3.1. Von FairFleet in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die vertraglichen Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.3.2. FairFleet kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen FairFleet gegenüber nicht nachkommt.
3.3.3. FairFleet haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die FairFleet nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse FairFleet die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist FairFleet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber FairFleet vom Vertrag zurücktreten.
3.3.4. Gerät FairFleet mit einer Leistung in Verzug oder wird FairFleet eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von FairFleet auf Schadensersatz gemäß Ziffer 3.11 beschränkt.
3.4. Paketbuchungen
3.4.1. Hat der Kunde einen Luftbildaufnahmen-Vertrag über mehrere Drohnenflüge zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten abgeschlossen („Paketbuchung“), so erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der bis dahin noch nicht durchgeführten Drohnenflüge zwei Jahre nach Vertragsabschluss (Ausschlussfrist).
3.5. Pflichten des Kunden
3.5.1. Der Kunde versichert, Eigentümer des Bereichs zu sein, von dem Luftbildaufnahmen gemacht werden sollen, oder vom Eigentümer die Einwilligung zur Durchführung des Drohnenflugs und der Luftbildaufnahmen erhalten zu haben. Der Kunde stellt FairFleet anderenfalls von allen Ansprüchen des Eigentümers frei.
3.5.2. Der Kunde erbringt die für die Durchführung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Insbesondere stellt der Kunde FairFleet unverzüglich etwaig erforderliche Unterlagen (bspw. Pläne des zu überfliegenden Geländes) zur Verfügung.
3.5.3. Kunden sind für die Sicherheit ihrer FairFleet-Plattform-Konten verantwortlich, einschließlich:
- Verwendung starker und komplexer Passwörter.
- Regelmäßiger Änderung verwendeter Passwörter.
- Sicherstellung, dass Anmeldedaten nicht geteilt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Führung einer Liste der Mitarbeiter des Kunden, die berechtigt sind, auf die FairFleet-Plattform zuzugreifen.
FairFleet haftet nicht für unbefugten Zugriff oder Missbrauch, der aus der Nichteinhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen durch den Kunden resultiert.
Sicherheitsverletzungen oder Fälle von unbefugtem Zugriff, die dem Kunden bekannt werden, müssen umgehend an FairFleet unter account-security@fairfleet.com gemeldet werden.
3.6. Wechselseitige Nutzungsrechte-Einräumung
3.6.1. FairFleet räumt dem Kunden mit Zahlungseingang der geschuldeten Vergütung (s. Ziffer 3.7) an den erstellten, ggf. aufbereiteten, Luftbildaufnahmen/Daten (das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
3.6.2. FairFleet verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG).
3.6.3. Der Kunde räumt FairFleet folgende Rechte ein: Mit Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags, zeitlich auf den Zeitpunkt der Abnahme der Luftbildaufnahmen/Daten begrenzt, räumt der Kunde FairFleet im für die Erfüllung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Umfang Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere urheberrechtlich geschützten Bauwerken, ein, die sich in dem Bereich befinden, von dem FairFleet vertragsgemäß Luftbildaufnahmen/Daten erstellen soll. Das Recht umfasst insbesondere das einfache, räumlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht zur
- Vervielfältigung,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung, und
- zur Bearbeitung dieser Werke.
3.6.4. Der Kunde räumt FairFleet das uneingeschränkte Recht ein, sich für die Aufbereitung der Daten externer Service-Dienstleister zu bedienen. Darüber hinaus gewährt der Kunde FairFleet das Recht, die erfassten Daten umfassend zu nutzen, insbesondere zur Verbesserung und Weiterentwicklung der FairFleet-Plattform, einschließlich der Optimierung bestehender Funktionen und der Entwicklung neuer Funktionalitäten. Die Daten dürfen ferner für das Training, die Verbesserung und Erweiterung von Software, wie beispielsweise Auswertungsalgorithmen, KI-Software und Machine-Learning-Modellen, verwendet werden. Zudem ist FairFleet berechtigt, die Daten zu analysieren, auszuwerten und zu aggregieren, um datenbasierte Einblicke und statistische Erkenntnisse zu generieren, die sowohl FairFleet als auch Dritten zugutekommen können. Die Nutzung der Daten in anonymisierter oder aggregierter Form für Forschungszwecke, Studien sowie zur Erstellung von Marktberichten und Benchmarks ist ebenfalls gestattet. FairFleet darf die Daten außerdem zur Entwicklung und Optimierung automatisierter Entscheidungsprozesse und datenbasierter Dienste einsetzen. Die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse dürfen von FairFleet kommerzialisiert werden, ohne dass der Kunde Rechte daran hat oder finanzielle Ansprüche geltend machen kann. Darüber hinaus ist FairFleet berechtigt, Daten in anonymisierter oder aggregierter Form, sofern diese nicht auf den Kunden oder dessen Projekte rückführbar sind, weiterzuvermarkten. FairFleet verpflichtet sich, bei der Nutzung und Vermarktung der Daten die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und sicherzustellen, dass die Privatsphäre des Kunden gewahrt bleibt und keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder deren Projekte möglich sind, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt.
3.6.5. Der Kunde versichert gegenüber FairFleet, dass er über die für die Rechtseinräumung nach vorstehender Ziffer 3.6.3. erforderlichen Rechte verfügt und dass FairFleet durch die gestatteten Nutzungen keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt FairFleet von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Rechte frei.
3.7. Abnahme
3.7.1. FairFleet informiert den Kunden per E-Mail, sobald die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten zur Ansicht und zum Abruf durch den Kunden auf der Plattform bereitstehen.
3.7.2. Sofern der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Informations-E-Mail gemäß Ziffer 3.7.1 keine Abnahme-Erklärung gegenüber FairFleet abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. FairFleet wird den Kunden auf diese Folge in der Informations-E-Mail nochmals ausdrücklich hinweisen.
3.8. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1. Die auf der Plattform oder in Angeboten angegebenen Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
3.8.2. FairFleet ist berechtigt, die Rechnung entweder gleichzeitig mit der Bestellung oder nach der Erstlieferung zu stellen. Die Vergütung, einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Bearbeitungsgebühr, wird mit der Lieferung der – gegebenenfalls aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten fällig.
3.8.3. Wenn der Kunde Leistungen direkt über die Online-Plattform kauft, sind diese sofort über den Zahlungsdienstleister zu begleichen. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen von FairFleet+ oder sonstige digitale Leistungen, wie beispielsweise Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.8.4. FairFleet ist berechtigt, noch ausstehende Drohnenflüge und gegebenenfalls die Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn FairFleet nach Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und die Bezahlung der offenen Forderungen gefährden. Gleiches gilt, wenn FairFleet den Kunden nicht kennt, Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder der Umfang der Leistung so hoch ist, dass mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten oder einer finanziellen Vorleistung von FairFleet zu rechnen wäre. In diesen Fällen kann FairFleet eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
3.8.5. Werden die Arbeiten vor Ort verzögert und ist diese Verzögerung nicht FairFleet anzulasten, so sind angemessene Mehrkosten durch Verzögerungszeiten, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Anfahrten vom Kunden zu tragen, außer anderweitig vereinbart.
3.8.6. Änderung des Einsatzortes oder der zu befliegende Fläche kann Mehrkosten (z.B. Logistik- und Genehmigungsgebühren) mit sich bringen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.8.7. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage ab Rechnungsstellung, außer anders schriftlich vereinbart (Ziffer 3.7.1).
3.9. Kündigung
3.9.1. Kündigt der Kunde den Luftbildaufnahmen-Vertrag gemäß § 649 BGB, so stehen FairFleet 10 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, es sei denn, FairFleet weist nach, dass FairFleet gemäß § 649 S. 2 BGB eine höhere Vergütung zusteht.
3.9.2. Kündigt oder storniert der Kunde, so stehen FairFleet 50% der vereinbarten Vergütung zu. Erfolgt die Kündigung oder Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten, beträgt der Anspruch 75%, und bei einer Kündigung oder Stornierung weniger als 12 Stunden vor dem Termin 100% der vereinbarten Vergütung. Bereits entstandene Genehmigungskosten werden in jedem Fall vollständig, also zu 100%, abgerechnet.
3.9.3. FairFleet+ oder FairFleet INSPECT ist jeweils nur zum Ende der gewählten Laufzeit kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch. Sollte ein Kunde länger als sechs Monate keine aktive FairFleet+ Mitgliedschaft gehabt haben, kann nicht garantiert werden, dass alte Daten später noch zur Verfügung gestellt werden können.
3.9.4. Nach Beendigung wird der Kunde unverzüglich:
- Die Nutzung der FairFleet-Plattform vollständig einstellen.
- Den Nachweis über die Vernichtung oder Rückgabe (je nach Fall und auf Anfrage von FairFleet) aller Materialien oder Daten erbringen, die sich auf die FairFleet-Software beziehen und nicht Eigentum des Kunden sind.
3.10.Mängelrechte
3.10.1. Sofern die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten mangelhaft sind, ist der Kunde berechtigt, von FairFleet Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder zu mindern oder vom Luftbildaufnahmen-Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind die Mängelansprüche des Kunden gemäß § 634 BGB ausgeschlossen.
3.10.2. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden nach vorstehender Ziffer 3.10.1 beträgt ein Jahr ab Abnahme.
3.11.Haftung
3.11.1. Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.11.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
3.11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.11.4. FairFleet gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Ergebnisse ab. Ermittelte Anomalien beruhen ausschließlich auf verfügbaren Daten und umfassen möglicherweise nicht alle Aspekte. Die von der Software gelieferten Ergebnisse stellen keine endgültige Bestätigung für den Zustand des Objekts, die Einhaltung der Vorschriften oder die Identifizierung von Problemen dar. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse nicht für andere Zwecke als die Gewinnung von Übersichten und Anleitungen herangezogen werden sollten. Die Ergebnisse sind nicht gleichbedeutend mit einer professionellen technischen oder rechtlichen Beratung.
FairFleet garantiert nicht, dass der Kunde ununterbrochenen oder kontinuierlichen Zugriff auf die Software und/oder die Plattform hat. Die Nutzung der Software/Plattform oder jeglicher Einrichtungen, die in der Software/Plattform enthalten sind, kann aufgrund von routinemäßigen Wartungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten, Untersuchungen und Korrekturen von Fehlern oder technischen Problemen, Kommunikations- oder Netzwerkproblemen oder -ausfällen, Serverüberlastungen oder anderen technischen Problemen oder Ereignissen höherer Gewalt, die die Leistung oder den Zugang zur Software/Plattform beeinträchtigen können, unterbrochen werden.
FairFleet haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden (oder einer Person, die Ansprüche unter oder durch den Kunden geltend macht) im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen oder anderweitig in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, weder für Vertragsbruch, falsche Angaben oder Fahrlässigkeit. Die FairFleet Plattform entspricht dem neuesten Stand der Technik, kann jedoch Einschränkungen, Aktualisierungen, Störungen, Fehlfunktionen oder Fehlern unterworfen sein. FairFleet haftet nicht für Ungenauigkeiten, falsche Interpretationen, verpasste Erkenntnisse oder Fehler, die aus der Software oder den Geräten resultieren. Die erstellten Berichte erfassen möglicherweise nicht alle Daten aufgrund der inhärenten Beschränkungen der Ausrüstung (z. B. visuelle oder thermische Datenerfassung oder Andere). FairFleet ist nicht verantwortlich für Daten, die aufgrund von Hardware- oder Softwarebeschränkungen nicht erfasst oder nicht korrekt dargestellt werden. Darüber hinaus haftet FairFleet nicht für unbefugten Zugriff, Missbrauch oder Folgen, die sich aus den Entscheidungen des Kunden zur Freigabe des Zugangs ergeben, einschließlich Fällen, in denen Personen oder Dritten Zugang gewährt wird, die nicht hätten hinzugefügt oder mit Zugang versehen werden dürfen.
3.12.Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind, es sei denn, der Kunde kann von FairFleet die Beseitigung eines Mangels verlangen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gemäß § 641 Abs. 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1. Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich zuständig.
4.2. Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3. Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.4. Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.5. Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.5.1. FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen (vgl. auch Ziffern 2.1.2 und 3.1.1).
4.5.2. FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Stand dieser Geschäftsbedingungen: Januar 2025
B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Kunden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen („Kunde“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn FairFleet der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Nutzung der Plattform
2.1. Beschreibung
2.1.1. FairFleet betreibt die Website unter www.fairfleet360.com / fairfleet.com (und gegebenenfalls weitere alias wie fairfleet.de u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT (Teil C. Softwarevereinbarung) gegen entsprechende Gebühren nutzen.
2.1.2. Die FairFleet-Plattform ist ein innovatives Tool zur Analyse, Management und Verarbeitung von Daten (meist Bild- oder Sensordaten). Sie ermöglicht die Erstellung von Zustandsberichten, die Identifikation, Hervorhebung und Kategorisierung von Anomalien. Die Software unterstützt Entscheidungsprozesse, indem sie Einblicke auf Basis automatisierter Datenanalysen bietet.
2.1.3. FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.1.4. FairFleet wird auf Wunsch des Kunden nach Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten diese gemäß den Anforderungen des Kunden aufbereiten. „Aufbereiten“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten Auswertungen erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
2.1.5. Der Kunde wird nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform bzw., falls eine Aufbereitung vereinbart wurde, nach Abschluss der Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten informiert. Anschließend kann der Kunde die (ggf. aufbereiteten) Luftbildaufnahmen/Daten über die Plattform zur freien Verwendung herunterladen. Ohne eine aktive FairFleet+ Mitgliedschaft stehen die Daten jedoch maximal 90 Tage ab Bereitstellung zur Verfügung.
2.1.6. Die FairFleet-Plattform ist cloudbasiert, und alle Daten werden auf Servern gespeichert, die sich innerhalb der Europäischen Union, in Deutschland, befinden.
2.2. Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1. Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Kunden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2. Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Kunde Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.3) auch seine USt-IdNr. anzugeben.
2.2.3. Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot unterbreitet der Kunde, in dem er entweder gemäß Ziffer 2.2.4 Variante 1) oder aber gemäß Ziffer 2.2.7 (Variante 2). verfährt.
2.2.4. Variante 1: Der Kunde trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Anmeldemaske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Anmeldemaske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Anmeldemaske übersendet der Kunde sodann sein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Kunde bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.6 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots
2.2.5. FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und übersendet mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Vielmehr kommt der Nutzungsvertrag erst mit einer separaten Annahmeerklärung durch FairFleet (Ziffer 2.2.6) zustande.
2.2.6. Entscheidet FairFleet, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags anzunehmen, so sendet FairFleet dem Kunden eine E-Mail mit dem Inhalt, dass er auf die Plattform aufgenommen wird, oder erklärt die Annahme auf andere Weise beispielsweise telefonisch oder stillschweigend nach Ablauf von zwei Wochen.
2.2.7. Variante 2: Der Kunde kann auch unmittelbar eine Anfrage auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags aufgeben (s. Ziffer 3.2.3). In diesem Fall umfasst die Übersendung des Angebots auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gleichzeitig das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. Die Annahme des Angebots richtet sich in diesem Fall nach den Regelungen der 3.2.2 ff.
2.2.8. Der Kunde hat die Anmeldedaten und Profildaten wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.
2.2.9. Ist der Kunde eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben oder uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
2.2.10. Ist der Kunde eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3. Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1. Für die Nutzung der Plattform schuldet der Kunde FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt. Für die Nutzung von FairFleet+/INSPECT oder Software zur Auswertung von Daten, sowie der Features dieses Angebots ist eine separate, meist entgeltliche, Mitgliedschaft erforderlich. Diese hat eine jährliche oder monatliche Laufzeit. Die FairFleet+ Mitgliedschaft verlängert sich automatisch und eine Kündigung durch den Kunden ist zum Ende der Laufzeit möglich.
2.3.2. Der Kunde hat seine Anmeldedaten und Profildaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil bearbeiten.
2.3.3. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.4. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Internet-Plattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.5. FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.6. Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitz- Landes umfasst.
2.3.7. Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.8. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.9. Der Kunde stellt FairFleet von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.3. bis 2.3.8. geltend machen.
2.3.10. An Inhalten (beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten), die der Kunde auf die Plattform hochlädt, räumt der Kunde FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.11. elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.12. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Kunden nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.13. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Fax). E-Mail oder Online-Funktion ist ausreichend.
2.3.14. Der Kunde hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit auf der Plattform registrierten Piloten unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen.
2.3.15. Sofern von FairFleet nicht anders angegeben, ist die Nutzung der FairFleet-Plattform weltweit gestattet, mit Ausnahme von Ländern oder Regionen, die rechtlichen Sanktionen oder Beschränkungen unterliegen, die von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten verhängt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. FairFleet haftet nicht für die Nutzung der Plattform, die gegen solche Sanktionen oder lokale Gesetze verstoßen könnte. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle derartigen Beschränkungen, die zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft sind, bei der Nutzung der FairFleet-Plattform eingehalten werden.
2.4. Sperrung
2.4.1. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform endgültig zu sperren, wenn dies nach dem Ermessen von FairFleet zum Schutz der Funktionalität der Plattform und/oder der anderen Plattform- Teilnehmer erforderlich ist, insbesondere, wenn der Kunde
- falsche Daten bei der Registrierung angegeben hat, sofern der Fehler nicht gänzlich unerheblich ist;
- seine Zugangsdaten an einen Dritten weitergegeben hat oder seine Zugangsdaten Dritten sonst bekannt geworden sind;
- gegen seine Pflichten nach Ziffer 2.3.4 und 2.3.7 verstoßen hat;
- seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1. Vertragsgegenstand
3.1.1. Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist Erfassung und Aufbereitung von Daten durch FairFleet bestimmter vom Kunden ausgewählter Bereiche, für die der Kunde die erforderlichen Rechte eingeholt hat (Ziffer 3.5). FairFleet führt die Datenerfassung nicht selbst aus, sondern lässt sie durch selbständige, professionelle Drohnen- Piloten ausführen.
3.1.2. Falls vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage (Ziffer 3.2.3) entsprechend angegeben, umfassen die Angebote von FairFleet 3.2.5 auch die Aufbereitung der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten durch FairFleet. „Aufbereitung“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software, auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten bestimmte Datensätze erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
3.2. Abschluss
3.2.1. Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.2.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.2.3. ff. zufolge.
3.2.3. Der Kunde gibt über die auf der Plattform zur Verfügung gestellte Maske (s. aber auch Ziffer 3.2.9) eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung bestimmter auf der Plattform angebotener Dienstleistungen (Luftbildaufnahmen/Daten) ab. Alternativ kann der Kunde eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung individueller Dienstleistungen anfragen. Diese Anfragen (3.2.3. S.1 o. S.2) stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der der Kunde lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber FairFleet signalisiert.
3.2.4. Einzelne Anfragen sind adressbezogen abzugeben. Pro Anfrage ist ein Abhebeort inklusiv. So stellen beispielsweise Anfragen über Luftbildaufnahmen/Daten für Musterstraße 45b und 45c zwei separate Anfragen dar, außer das ist so im Angebot anders vereinbart.
3.2.5. FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seiner Anfrage und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, sofern der Kunde noch nicht auf der Plattform registriert ist.
3.2.6. Auf Basis der Anfrage (Ziffer 3.2.3. S.2) unterbreitet FairFleet ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags. Sofern nicht anders angegeben, ist das jeweilige Angebot ab Einstellung für 30 Tage gültig.
3.2.7. FairFleet informiert den Kunden über die Durchführbarkeit der gestellten Anfrage (2.3.2. S.1) und gibt im Falle der Durchführbarkeit ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags ab. Der Kunde kann das Angebot durch schriftliche Bestätigung annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde auch mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von FairFleet einverstanden.
3.2.8. Mit Bestätigung des Angebots hat der Kunde das betreffende Angebot von FairFleet auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags angenommen und der Luftbildaufnahmen-Vertrag ist zwischen FairFleet und dem Kunden zustande gekommen.
3.2.9. Unverzüglich nach Vertragsschluss sendet FairFleet dem Kunden eine Bestätigungsmail über das Zustandekommen des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.2.10. Statt über die Plattform-Maske kann der Kunde seine Anfrage und die Angebotsannahme auch auf anderen Kommunikationswegen – beispielsweise per E-Mail, Telefon oder Fax – an FairFleet übermitteln.
3.2.11. Sofern die Anfrage des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Plattform umfasst (Ziffer 2.2.7), gilt: Die Bestellbestätigung gemäß Ziffer 3.2.4 umfasst auch sein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags für die Plattform. Das Einstellen von Angeboten durch FairFleet (Ziffer 3.2.5) stellt konkludent die Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrags dar.
3.2.12. Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zu den etwaigen Besichtigungen – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.2.13. Ziffern 2.2.8 bis 2.2.10 geltend entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.3. Ausführungsfristen
3.3.1. Von FairFleet in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die vertraglichen Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.3.2. FairFleet kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen FairFleet gegenüber nicht nachkommt.
3.3.3. FairFleet haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die FairFleet nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse FairFleet die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist FairFleet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber FairFleet vom Vertrag zurücktreten.
3.3.4. Gerät FairFleet mit einer Leistung in Verzug oder wird FairFleet eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von FairFleet auf Schadensersatz gemäß Ziffer 3.11 beschränkt.
3.4. Paketbuchungen
3.4.1. Hat der Kunde einen Luftbildaufnahmen-Vertrag über mehrere Drohnenflüge zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten abgeschlossen („Paketbuchung“), so erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der bis dahin noch nicht durchgeführten Drohnenflüge zwei Jahre nach Vertragsabschluss (Ausschlussfrist).
3.5. Pflichten des Kunden
3.5.1. Der Kunde versichert, Eigentümer des Bereichs zu sein, von dem Luftbildaufnahmen gemacht werden sollen, oder vom Eigentümer die Einwilligung zur Durchführung des Drohnenflugs und der Luftbildaufnahmen erhalten zu haben. Der Kunde stellt FairFleet anderenfalls von allen Ansprüchen des Eigentümers frei.
3.5.2. Der Kunde erbringt die für die Durchführung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Insbesondere stellt der Kunde FairFleet unverzüglich etwaig erforderliche Unterlagen (bspw. Pläne des zu überfliegenden Geländes) zur Verfügung.
3.5.3. Kunden sind für die Sicherheit ihrer FairFleet-Plattform-Konten verantwortlich, einschließlich:
- Verwendung starker und komplexer Passwörter.
- Regelmäßiger Änderung verwendeter Passwörter.
- Sicherstellung, dass Anmeldedaten nicht geteilt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Führung einer Liste der Mitarbeiter des Kunden, die berechtigt sind, auf die FairFleet-Plattform zuzugreifen.
FairFleet haftet nicht für unbefugten Zugriff oder Missbrauch, der aus der Nichteinhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen durch den Kunden resultiert.
Sicherheitsverletzungen oder Fälle von unbefugtem Zugriff, die dem Kunden bekannt werden, müssen umgehend an FairFleet unter account-security@fairfleet.com gemeldet werden.
3.6. Wechselseitige Nutzungsrechte-Einräumung
3.6.1. FairFleet räumt dem Kunden mit Zahlungseingang der geschuldeten Vergütung (s. Ziffer 3.7) an den erstellten, ggf. aufbereiteten, Luftbildaufnahmen/Daten (das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
3.6.2. FairFleet verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG).
3.6.3. Der Kunde räumt FairFleet folgende Rechte ein: Mit Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags, zeitlich auf den Zeitpunkt der Abnahme der Luftbildaufnahmen/Daten begrenzt, räumt der Kunde FairFleet im für die Erfüllung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Umfang Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere urheberrechtlich geschützten Bauwerken, ein, die sich in dem Bereich befinden, von dem FairFleet vertragsgemäß Luftbildaufnahmen/Daten erstellen soll. Das Recht umfasst insbesondere das einfache, räumlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht zur
- Vervielfältigung,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung, und
- zur Bearbeitung dieser Werke.
3.6.4. Der Kunde räumt FairFleet das uneingeschränkte Recht ein, sich für die Aufbereitung der Daten externer Service-Dienstleister zu bedienen. Darüber hinaus gewährt der Kunde FairFleet das Recht, die erfassten Daten umfassend zu nutzen, insbesondere zur Verbesserung und Weiterentwicklung der FairFleet-Plattform, einschließlich der Optimierung bestehender Funktionen und der Entwicklung neuer Funktionalitäten. Die Daten dürfen ferner für das Training, die Verbesserung und Erweiterung von Software, wie beispielsweise Auswertungsalgorithmen, KI-Software und Machine-Learning-Modellen, verwendet werden. Zudem ist FairFleet berechtigt, die Daten zu analysieren, auszuwerten und zu aggregieren, um datenbasierte Einblicke und statistische Erkenntnisse zu generieren, die sowohl FairFleet als auch Dritten zugutekommen können. Die Nutzung der Daten in anonymisierter oder aggregierter Form für Forschungszwecke, Studien sowie zur Erstellung von Marktberichten und Benchmarks ist ebenfalls gestattet. FairFleet darf die Daten außerdem zur Entwicklung und Optimierung automatisierter Entscheidungsprozesse und datenbasierter Dienste einsetzen. Die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse dürfen von FairFleet kommerzialisiert werden, ohne dass der Kunde Rechte daran hat oder finanzielle Ansprüche geltend machen kann. Darüber hinaus ist FairFleet berechtigt, Daten in anonymisierter oder aggregierter Form, sofern diese nicht auf den Kunden oder dessen Projekte rückführbar sind, weiterzuvermarkten. FairFleet verpflichtet sich, bei der Nutzung und Vermarktung der Daten die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und sicherzustellen, dass die Privatsphäre des Kunden gewahrt bleibt und keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder deren Projekte möglich sind, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt.
3.6.5. Der Kunde versichert gegenüber FairFleet, dass er über die für die Rechtseinräumung nach vorstehender Ziffer 3.6.3. erforderlichen Rechte verfügt und dass FairFleet durch die gestatteten Nutzungen keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt FairFleet von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Rechte frei.
3.7. Abnahme
3.7.1. FairFleet informiert den Kunden per E-Mail, sobald die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten zur Ansicht und zum Abruf durch den Kunden auf der Plattform bereitstehen.
3.7.2. Sofern der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Informations-E-Mail gemäß Ziffer 3.7.1 keine Abnahme-Erklärung gegenüber FairFleet abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. FairFleet wird den Kunden auf diese Folge in der Informations-E-Mail nochmals ausdrücklich hinweisen.
3.8. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1. Die auf der Plattform oder in Angeboten angegebenen Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
3.8.2. FairFleet ist berechtigt, die Rechnung entweder gleichzeitig mit der Bestellung oder nach der Erstlieferung zu stellen. Die Vergütung, einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Bearbeitungsgebühr, wird mit der Lieferung der – gegebenenfalls aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten fällig.
3.8.3. Wenn der Kunde Leistungen direkt über die Online-Plattform kauft, sind diese sofort über den Zahlungsdienstleister zu begleichen. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen von FairFleet+ oder sonstige digitale Leistungen, wie beispielsweise Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.8.4. FairFleet ist berechtigt, noch ausstehende Drohnenflüge und gegebenenfalls die Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn FairFleet nach Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und die Bezahlung der offenen Forderungen gefährden. Gleiches gilt, wenn FairFleet den Kunden nicht kennt, Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder der Umfang der Leistung so hoch ist, dass mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten oder einer finanziellen Vorleistung von FairFleet zu rechnen wäre. In diesen Fällen kann FairFleet eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
3.8.5. Werden die Arbeiten vor Ort verzögert und ist diese Verzögerung nicht FairFleet anzulasten, so sind angemessene Mehrkosten durch Verzögerungszeiten, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Anfahrten vom Kunden zu tragen, außer anderweitig vereinbart.
3.8.6. Änderung des Einsatzortes oder der zu befliegende Fläche kann Mehrkosten (z.B. Logistik- und Genehmigungsgebühren) mit sich bringen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.8.7. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage ab Rechnungsstellung, außer anders schriftlich vereinbart (Ziffer 3.7.1).
3.9. Kündigung
3.9.1. Kündigt der Kunde den Luftbildaufnahmen-Vertrag gemäß § 649 BGB, so stehen FairFleet 10 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, es sei denn, FairFleet weist nach, dass FairFleet gemäß § 649 S. 2 BGB eine höhere Vergütung zusteht.
3.9.2. Kündigt oder storniert der Kunde, so stehen FairFleet 50% der vereinbarten Vergütung zu. Erfolgt die Kündigung oder Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten, beträgt der Anspruch 75%, und bei einer Kündigung oder Stornierung weniger als 12 Stunden vor dem Termin 100% der vereinbarten Vergütung. Bereits entstandene Genehmigungskosten werden in jedem Fall vollständig, also zu 100%, abgerechnet.
3.9.3. FairFleet+ oder FairFleet INSPECT ist jeweils nur zum Ende der gewählten Laufzeit kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch. Sollte ein Kunde länger als sechs Monate keine aktive FairFleet+ Mitgliedschaft gehabt haben, kann nicht garantiert werden, dass alte Daten später noch zur Verfügung gestellt werden können.
3.9.4. Nach Beendigung wird der Kunde unverzüglich:
- Die Nutzung der FairFleet-Plattform vollständig einstellen.
- Den Nachweis über die Vernichtung oder Rückgabe (je nach Fall und auf Anfrage von FairFleet) aller Materialien oder Daten erbringen, die sich auf die FairFleet-Software beziehen und nicht Eigentum des Kunden sind.
3.10.Mängelrechte
3.10.1. Sofern die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten mangelhaft sind, ist der Kunde berechtigt, von FairFleet Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder zu mindern oder vom Luftbildaufnahmen-Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind die Mängelansprüche des Kunden gemäß § 634 BGB ausgeschlossen.
3.10.2. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden nach vorstehender Ziffer 3.10.1 beträgt ein Jahr ab Abnahme.
3.11.Haftung
3.11.1. Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.11.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
3.11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.11.4. FairFleet gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Ergebnisse ab. Ermittelte Anomalien beruhen ausschließlich auf verfügbaren Daten und umfassen möglicherweise nicht alle Aspekte. Die von der Software gelieferten Ergebnisse stellen keine endgültige Bestätigung für den Zustand des Objekts, die Einhaltung der Vorschriften oder die Identifizierung von Problemen dar. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse nicht für andere Zwecke als die Gewinnung von Übersichten und Anleitungen herangezogen werden sollten. Die Ergebnisse sind nicht gleichbedeutend mit einer professionellen technischen oder rechtlichen Beratung.
FairFleet garantiert nicht, dass der Kunde ununterbrochenen oder kontinuierlichen Zugriff auf die Software und/oder die Plattform hat. Die Nutzung der Software/Plattform oder jeglicher Einrichtungen, die in der Software/Plattform enthalten sind, kann aufgrund von routinemäßigen Wartungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten, Untersuchungen und Korrekturen von Fehlern oder technischen Problemen, Kommunikations- oder Netzwerkproblemen oder -ausfällen, Serverüberlastungen oder anderen technischen Problemen oder Ereignissen höherer Gewalt, die die Leistung oder den Zugang zur Software/Plattform beeinträchtigen können, unterbrochen werden.
FairFleet haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden (oder einer Person, die Ansprüche unter oder durch den Kunden geltend macht) im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen oder anderweitig in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, weder für Vertragsbruch, falsche Angaben oder Fahrlässigkeit. Die FairFleet Plattform entspricht dem neuesten Stand der Technik, kann jedoch Einschränkungen, Aktualisierungen, Störungen, Fehlfunktionen oder Fehlern unterworfen sein. FairFleet haftet nicht für Ungenauigkeiten, falsche Interpretationen, verpasste Erkenntnisse oder Fehler, die aus der Software oder den Geräten resultieren. Die erstellten Berichte erfassen möglicherweise nicht alle Daten aufgrund der inhärenten Beschränkungen der Ausrüstung (z. B. visuelle oder thermische Datenerfassung oder Andere). FairFleet ist nicht verantwortlich für Daten, die aufgrund von Hardware- oder Softwarebeschränkungen nicht erfasst oder nicht korrekt dargestellt werden. Darüber hinaus haftet FairFleet nicht für unbefugten Zugriff, Missbrauch oder Folgen, die sich aus den Entscheidungen des Kunden zur Freigabe des Zugangs ergeben, einschließlich Fällen, in denen Personen oder Dritten Zugang gewährt wird, die nicht hätten hinzugefügt oder mit Zugang versehen werden dürfen.
3.12.Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind, es sei denn, der Kunde kann von FairFleet die Beseitigung eines Mangels verlangen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gemäß § 641 Abs. 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1. Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich zuständig.
4.2. Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3. Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.4. Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.5. Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.5.1. FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen (vgl. auch Ziffern 2.1.2 und 3.1.1).
4.5.2. FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Stand dieser Geschäftsbedingungen: Januar 2025
B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KUNDEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform (s.u.) durch Kunden. Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch. Ihre Kenntnisnahme und Akzeptanz ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Die Geschäftsbedingungen können über den Browser gespeichert und gedruckt werden.
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, FairFleet GmbH, Gotzinger Str. 48, 81371 München, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 239862, USt-IdNr. DE317399447, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Engelfried und Marco Kreuzer („FairFleet“), und Ihnen („Kunde“) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Das gilt auch, wenn FairFleet der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Nutzung der Plattform
2.1. Beschreibung
2.1.1. FairFleet betreibt die Website unter www.fairfleet360.com / fairfleet.com (und gegebenenfalls weitere alias wie fairfleet.de u.a.; im Folgenden allgemeingültig genannt: die „Website“) sowie ggf. zugehörige Mobile Apps („Apps“; Website und Apps gemeinsam nachfolgend die „Plattform“). Über die Plattform können Kunden bei FairFleet die Erstellung und ggf. Aufbereitung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen“) durch Drohnen beauftragen. Zusätzlich lassen sich weitere Software- und Plattformfunktionen über FairFleet+ oder FairFleet INSPECT (Teil C. Softwarevereinbarung) gegen entsprechende Gebühren nutzen.
2.1.2. Die FairFleet-Plattform ist ein innovatives Tool zur Analyse, Management und Verarbeitung von Daten (meist Bild- oder Sensordaten). Sie ermöglicht die Erstellung von Zustandsberichten, die Identifikation, Hervorhebung und Kategorisierung von Anomalien. Die Software unterstützt Entscheidungsprozesse, indem sie Einblicke auf Basis automatisierter Datenanalysen bietet.
2.1.3. FairFleet führt die Datenerfassung entweder selbst durch oder beauftragt selbständige, kommerzielle Subunternehmer.
2.1.4. FairFleet wird auf Wunsch des Kunden nach Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten diese gemäß den Anforderungen des Kunden aufbereiten. „Aufbereiten“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten Auswertungen erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
2.1.5. Der Kunde wird nach dem Hochladen der Luftbildaufnahmen/Daten auf die Plattform bzw., falls eine Aufbereitung vereinbart wurde, nach Abschluss der Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten informiert. Anschließend kann der Kunde die (ggf. aufbereiteten) Luftbildaufnahmen/Daten über die Plattform zur freien Verwendung herunterladen. Ohne eine aktive FairFleet+ Mitgliedschaft stehen die Daten jedoch maximal 90 Tage ab Bereitstellung zur Verfügung.
2.1.6. Die FairFleet-Plattform ist cloudbasiert, und alle Daten werden auf Servern gespeichert, die sich innerhalb der Europäischen Union, in Deutschland, befinden.
2.2. Abschluss Nutzungsvertrag
2.2.1. Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen FairFleet und dem Kunden auf Basis dieser Geschäftsbedingungen (der „Nutzungsvertrag“) voraus. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
2.2.2. Der Abschluss des Nutzungsvertrags setzt voraus, dass der Kunde Unternehmer ist, er also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Er hat deshalb im Zuge der Angebotsabgabe (Ziffer 2.2.3) auch seine USt-IdNr. anzugeben.
2.2.3. Der Nutzungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot unterbreitet der Kunde, in dem er entweder gemäß Ziffer 2.2.4 Variante 1) oder aber gemäß Ziffer 2.2.7 (Variante 2). verfährt.
2.2.4. Variante 1: Der Kunde trägt die an FairFleet zu übertragenden Anmeldedaten in die auf der Plattform bereitgestellte Anmeldemaske ein und erklärt sich durch Anklicken der entsprechenden Felder der Anmeldemaske mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung einverstanden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche der Anmeldemaske übersendet der Kunde sodann sein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. An das Angebot bleibt der Kunde bis zum Zugang der Annahme durch FairFleet gemäß Ziffer 2.2.6 gebunden, längstens aber für zwei Wochen ab Versand seines Angebots
2.2.5. FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seines Angebots und übersendet mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Diese Informations-E-Mail stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Vielmehr kommt der Nutzungsvertrag erst mit einer separaten Annahmeerklärung durch FairFleet (Ziffer 2.2.6) zustande.
2.2.6. Entscheidet FairFleet, das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrags anzunehmen, so sendet FairFleet dem Kunden eine E-Mail mit dem Inhalt, dass er auf die Plattform aufgenommen wird, oder erklärt die Annahme auf andere Weise beispielsweise telefonisch oder stillschweigend nach Ablauf von zwei Wochen.
2.2.7. Variante 2: Der Kunde kann auch unmittelbar eine Anfrage auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags aufgeben (s. Ziffer 3.2.3). In diesem Fall umfasst die Übersendung des Angebots auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen- Vertrags gleichzeitig das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform. Die Annahme des Angebots richtet sich in diesem Fall nach den Regelungen der 3.2.2 ff.
2.2.8. Der Kunde hat die Anmeldedaten und Profildaten wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben.
2.2.9. Ist der Kunde eine natürliche Person, so muss er bei Abgabe seines Angebots nach Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 das dafür notwendige Mindestalter seines Wohnsitz-Landes erreicht, mindestens aber das 18. Lebensjahr vollendet haben oder uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
2.2.10. Ist der Kunde eine juristische Person, darf das Angebot gemäß Ziffer 2.2.3 und 2.2.4 bzw. 2.2.7 nur von einer vertretungsberechtigten Anzahl natürlicher Personen vorgenommen werden, die namentlich genannt werden müssen.
2.3. Nutzung, Nutzungsrechte, Kündigung, keine Umgehung
2.3.1. Für die Nutzung der Plattform schuldet der Kunde FairFleet keine Vergütung. Zusatzleistungen, die über die reine Nutzung der Plattform hinaus gehen können entgeltlich sein und werden einzelvertraglich geregelt. Für die Nutzung von FairFleet+/INSPECT oder Software zur Auswertung von Daten, sowie der Features dieses Angebots ist eine separate, meist entgeltliche, Mitgliedschaft erforderlich. Diese hat eine jährliche oder monatliche Laufzeit. Die FairFleet+ Mitgliedschaft verlängert sich automatisch und eine Kündigung durch den Kunden ist zum Ende der Laufzeit möglich.
2.3.2. Der Kunde hat seine Anmeldedaten und Profildaten jederzeit aktuell zu halten. Er kann hierzu auf der Plattform sein Profil bearbeiten.
2.3.3. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zur Plattform, insbesondere sein Passwort, geheim zu halten. Er ist verpflichtet, FairFleet sofort zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch seiner Zugangsdaten hat.
2.3.4. Dem Kunden ist bewusst, dass eine Internet-Plattform wie die vorliegende ein dynamisches Angebot ist und FairFleet die Möglichkeit haben muss, die über die Plattform angebotenen Leistungen jederzeit anzupassen. FairFleet ist deshalb berechtigt, die über die Plattform erbrachten Leistungen zu ändern, insbesondere wenn dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder sachlichen Gründen geboten ist.
2.3.5. FairFleet bemüht sich, die Plattform ohne Unterbrechungen verfügbar zu halten und Daten fehlerfrei zu übermitteln. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets kann FairFleet aber den jederzeitigen unbeschränkten Zugriff auf die Plattform nicht garantieren. Aus technischen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten) oder wegen höherer Gewalt (z.B. Stromausfall) kann dieser Zugriff kurzfristig und ohne Ankündigung unterbrochen oder eingeschränkt sein.
2.3.6. Dem Kunden ist es untersagt, Inhalte auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Klargestellt wird, dass dies ggf. auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seines nicht-deutschen Wohnsitz- Landes umfasst.
2.3.7. Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. FairFleet behält sich vor, solche Inhalte sofort zu sperren, sobald sie FairFleet bekannt werden.
2.3.8. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf die Plattform eingestellten Informationen und Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.
2.3.9. Der Kunde stellt FairFleet von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen FairFleet aus den in Ziffern 2.3.3. bis 2.3.8. geltend machen.
2.3.10. An Inhalten (beispielsweise Texten, Fotografien, Grafiken oder sonstigen Daten), die der Kunde auf die Plattform hochlädt, räumt der Kunde FairFleet zum Zeitpunkt des Hochladens auf die Plattform ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares kostenfreies Recht zur Nutzung für die Zwecke der Plattform ein, insbesondere zur Speicherung und Abrufbarkeit in elektronischen Datenbanken, auch solchen von Suchmaschinen, und elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.11. elektronischen Datennetzen, gleich durch welche Speicher- und Übertragungstechnik. Die übertragenen Nutzungsrechte umfassen auch das Recht, die Inhalte zu bearbeiten, insbesondere dergestalt, dass sie auf mobilen Endgeräten (z.B. Smartphones und Tablets) in geeigneter Weise dargestellt werden können.
2.3.12. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit, auch ohne wichtigen Grund, gekündigt werden. Klargestellt wird, dass Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3), die vor Kündigung dieses Nutzungsvertrags bereits abgeschlossen worden sind, noch gemäß diesen Geschäftsbedingungen durchgeführt werden. Klargestellt wird ferner, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags den Kunden nicht verpflichtet, Luftbildaufnahmen-Verträge (Ziffer 3) mit FairFleet abzuschließen.
2.3.13. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Fax). E-Mail oder Online-Funktion ist ausreichend.
2.3.14. Der Kunde hat es zu unterlassen, die Plattform zu umgehen, insbesondere dergestalt, dass er versucht, mit auf der Plattform registrierten Piloten unmittelbar Nebenabreden oder Luftbildaufnahmen-Verträge zu schließen.
2.3.15. Sofern von FairFleet nicht anders angegeben, ist die Nutzung der FairFleet-Plattform weltweit gestattet, mit Ausnahme von Ländern oder Regionen, die rechtlichen Sanktionen oder Beschränkungen unterliegen, die von der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten verhängt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. FairFleet haftet nicht für die Nutzung der Plattform, die gegen solche Sanktionen oder lokale Gesetze verstoßen könnte. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle derartigen Beschränkungen, die zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft sind, bei der Nutzung der FairFleet-Plattform eingehalten werden.
2.4. Sperrung
2.4.1. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform zu sperren, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde seinen Pflichten nach diesem Nutzungsvertrag nicht oder nicht ausreichend nachkommt.
2.4.2. FairFleet ist berechtigt, das Profil des Kunden und dessen Zugang zur Plattform endgültig zu sperren, wenn dies nach dem Ermessen von FairFleet zum Schutz der Funktionalität der Plattform und/oder der anderen Plattform- Teilnehmer erforderlich ist, insbesondere, wenn der Kunde
- falsche Daten bei der Registrierung angegeben hat, sofern der Fehler nicht gänzlich unerheblich ist;
- seine Zugangsdaten an einen Dritten weitergegeben hat oder seine Zugangsdaten Dritten sonst bekannt geworden sind;
- gegen seine Pflichten nach Ziffer 2.3.4 und 2.3.7 verstoßen hat;
- seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
3. Luftbildaufnahmen-Vertrag
3.1. Vertragsgegenstand
3.1.1. Gegenstand des Luftbildaufnahmen-Vertrags ist Erfassung und Aufbereitung von Daten durch FairFleet bestimmter vom Kunden ausgewählter Bereiche, für die der Kunde die erforderlichen Rechte eingeholt hat (Ziffer 3.5). FairFleet führt die Datenerfassung nicht selbst aus, sondern lässt sie durch selbständige, professionelle Drohnen- Piloten ausführen.
3.1.2. Falls vom Kunden im Rahmen seiner Anfrage (Ziffer 3.2.3) entsprechend angegeben, umfassen die Angebote von FairFleet 3.2.5 auch die Aufbereitung der erstellten Luftbildaufnahmen/Daten durch FairFleet. „Aufbereitung“ bedeutet hierbei, dass FairFleet, unter Einsatz spezieller Software, auf Basis der Luftbildaufnahmen/Daten bestimmte Datensätze erstellt oder sonstige vom Kunden gewünschte Aufbereitungsarbeiten ausführt.
3.2. Abschluss
3.2.1. Die Angebote auf der Plattform sind unverbindlich.
3.2.2. Der Vertrag über die Durchführung eines Drohnenflugs zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten („Luftbildaufnahmen-Vertrag“) kommt durch Angebot und Annahme gemäß den nachfolgenden Ziffern 3.2.3. ff. zufolge.
3.2.3. Der Kunde gibt über die auf der Plattform zur Verfügung gestellte Maske (s. aber auch Ziffer 3.2.9) eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung bestimmter auf der Plattform angebotener Dienstleistungen (Luftbildaufnahmen/Daten) ab. Alternativ kann der Kunde eine Anfrage für die Bestellung und Auswertung individueller Dienstleistungen anfragen. Diese Anfragen (3.2.3. S.1 o. S.2) stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags, sondern lediglich eine „invitatio ad offerendum“ dar, mit der der Kunde lediglich seine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags gegenüber FairFleet signalisiert.
3.2.4. Einzelne Anfragen sind adressbezogen abzugeben. Pro Anfrage ist ein Abhebeort inklusiv. So stellen beispielsweise Anfragen über Luftbildaufnahmen/Daten für Musterstraße 45b und 45c zwei separate Anfragen dar, außer das ist so im Angebot anders vereinbart.
3.2.5. FairFleet informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang seiner Anfrage und übersendet ihm mit dieser Informations-E-Mail diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung, sofern der Kunde noch nicht auf der Plattform registriert ist.
3.2.6. Auf Basis der Anfrage (Ziffer 3.2.3. S.2) unterbreitet FairFleet ein oder mehrere Angebote auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags. Sofern nicht anders angegeben, ist das jeweilige Angebot ab Einstellung für 30 Tage gültig.
3.2.7. FairFleet informiert den Kunden über die Durchführbarkeit der gestellten Anfrage (2.3.2. S.1) und gibt im Falle der Durchführbarkeit ein Angebot auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags ab. Der Kunde kann das Angebot durch schriftliche Bestätigung annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde auch mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von FairFleet einverstanden.
3.2.8. Mit Bestätigung des Angebots hat der Kunde das betreffende Angebot von FairFleet auf Abschluss eines Luftbildaufnahmen-Vertrags angenommen und der Luftbildaufnahmen-Vertrag ist zwischen FairFleet und dem Kunden zustande gekommen.
3.2.9. Unverzüglich nach Vertragsschluss sendet FairFleet dem Kunden eine Bestätigungsmail über das Zustandekommen des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.2.10. Statt über die Plattform-Maske kann der Kunde seine Anfrage und die Angebotsannahme auch auf anderen Kommunikationswegen – beispielsweise per E-Mail, Telefon oder Fax – an FairFleet übermitteln.
3.2.11. Sofern die Anfrage des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Plattform umfasst (Ziffer 2.2.7), gilt: Die Bestellbestätigung gemäß Ziffer 3.2.4 umfasst auch sein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags für die Plattform. Das Einstellen von Angeboten durch FairFleet (Ziffer 3.2.5) stellt konkludent die Annahme des Angebots auf Abschluss des Nutzungsvertrags dar.
3.2.12. Etwaige zur Durchführung des Drohnenflugs zur Erstellung der Luftbildaufnahmen/Daten noch notwendige Abstimmungen zwischen den Parteien – beispielsweise die Vereinbarung von Terminen zu den etwaigen Besichtigungen – stehen dem Vertragsschluss nicht entgegen; § 154 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
3.2.13. Ziffern 2.2.8 bis 2.2.10 geltend entsprechend auch für den Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags.
3.3. Ausführungsfristen
3.3.1. Von FairFleet in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die vertraglichen Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.3.2. FairFleet kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen FairFleet gegenüber nicht nachkommt.
3.3.3. FairFleet haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die FairFleet nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse FairFleet die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist FairFleet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber FairFleet vom Vertrag zurücktreten.
3.3.4. Gerät FairFleet mit einer Leistung in Verzug oder wird FairFleet eine Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von FairFleet auf Schadensersatz gemäß Ziffer 3.11 beschränkt.
3.4. Paketbuchungen
3.4.1. Hat der Kunde einen Luftbildaufnahmen-Vertrag über mehrere Drohnenflüge zur Erstellung und Auswertung von Luftbildaufnahmen/Daten abgeschlossen („Paketbuchung“), so erlischt der Anspruch des Kunden auf Durchführung der bis dahin noch nicht durchgeführten Drohnenflüge zwei Jahre nach Vertragsabschluss (Ausschlussfrist).
3.5. Pflichten des Kunden
3.5.1. Der Kunde versichert, Eigentümer des Bereichs zu sein, von dem Luftbildaufnahmen gemacht werden sollen, oder vom Eigentümer die Einwilligung zur Durchführung des Drohnenflugs und der Luftbildaufnahmen erhalten zu haben. Der Kunde stellt FairFleet anderenfalls von allen Ansprüchen des Eigentümers frei.
3.5.2. Der Kunde erbringt die für die Durchführung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen. Insbesondere stellt der Kunde FairFleet unverzüglich etwaig erforderliche Unterlagen (bspw. Pläne des zu überfliegenden Geländes) zur Verfügung.
3.5.3. Kunden sind für die Sicherheit ihrer FairFleet-Plattform-Konten verantwortlich, einschließlich:
- Verwendung starker und komplexer Passwörter.
- Regelmäßiger Änderung verwendeter Passwörter.
- Sicherstellung, dass Anmeldedaten nicht geteilt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Führung einer Liste der Mitarbeiter des Kunden, die berechtigt sind, auf die FairFleet-Plattform zuzugreifen.
FairFleet haftet nicht für unbefugten Zugriff oder Missbrauch, der aus der Nichteinhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen durch den Kunden resultiert.
Sicherheitsverletzungen oder Fälle von unbefugtem Zugriff, die dem Kunden bekannt werden, müssen umgehend an FairFleet unter account-security@fairfleet.com gemeldet werden.
3.6. Wechselseitige Nutzungsrechte-Einräumung
3.6.1. FairFleet räumt dem Kunden mit Zahlungseingang der geschuldeten Vergütung (s. Ziffer 3.7) an den erstellten, ggf. aufbereiteten, Luftbildaufnahmen/Daten (das „Werk“) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
3.6.2. FairFleet verzichtet ausdrücklich auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG).
3.6.3. Der Kunde räumt FairFleet folgende Rechte ein: Mit Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags, zeitlich auf den Zeitpunkt der Abnahme der Luftbildaufnahmen/Daten begrenzt, räumt der Kunde FairFleet im für die Erfüllung des Luftbildaufnahmen-Vertrags erforderlichen Umfang Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere urheberrechtlich geschützten Bauwerken, ein, die sich in dem Bereich befinden, von dem FairFleet vertragsgemäß Luftbildaufnahmen/Daten erstellen soll. Das Recht umfasst insbesondere das einfache, räumlich unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht zur
- Vervielfältigung,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung, und
- zur Bearbeitung dieser Werke.
3.6.4. Der Kunde räumt FairFleet das uneingeschränkte Recht ein, sich für die Aufbereitung der Daten externer Service-Dienstleister zu bedienen. Darüber hinaus gewährt der Kunde FairFleet das Recht, die erfassten Daten umfassend zu nutzen, insbesondere zur Verbesserung und Weiterentwicklung der FairFleet-Plattform, einschließlich der Optimierung bestehender Funktionen und der Entwicklung neuer Funktionalitäten. Die Daten dürfen ferner für das Training, die Verbesserung und Erweiterung von Software, wie beispielsweise Auswertungsalgorithmen, KI-Software und Machine-Learning-Modellen, verwendet werden. Zudem ist FairFleet berechtigt, die Daten zu analysieren, auszuwerten und zu aggregieren, um datenbasierte Einblicke und statistische Erkenntnisse zu generieren, die sowohl FairFleet als auch Dritten zugutekommen können. Die Nutzung der Daten in anonymisierter oder aggregierter Form für Forschungszwecke, Studien sowie zur Erstellung von Marktberichten und Benchmarks ist ebenfalls gestattet. FairFleet darf die Daten außerdem zur Entwicklung und Optimierung automatisierter Entscheidungsprozesse und datenbasierter Dienste einsetzen. Die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse dürfen von FairFleet kommerzialisiert werden, ohne dass der Kunde Rechte daran hat oder finanzielle Ansprüche geltend machen kann. Darüber hinaus ist FairFleet berechtigt, Daten in anonymisierter oder aggregierter Form, sofern diese nicht auf den Kunden oder dessen Projekte rückführbar sind, weiterzuvermarkten. FairFleet verpflichtet sich, bei der Nutzung und Vermarktung der Daten die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und sicherzustellen, dass die Privatsphäre des Kunden gewahrt bleibt und keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder deren Projekte möglich sind, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt.
3.6.5. Der Kunde versichert gegenüber FairFleet, dass er über die für die Rechtseinräumung nach vorstehender Ziffer 3.6.3. erforderlichen Rechte verfügt und dass FairFleet durch die gestatteten Nutzungen keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt FairFleet von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Rechte frei.
3.7. Abnahme
3.7.1. FairFleet informiert den Kunden per E-Mail, sobald die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten zur Ansicht und zum Abruf durch den Kunden auf der Plattform bereitstehen.
3.7.2. Sofern der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Informations-E-Mail gemäß Ziffer 3.7.1 keine Abnahme-Erklärung gegenüber FairFleet abgibt, gilt die Abnahme als erklärt. FairFleet wird den Kunden auf diese Folge in der Informations-E-Mail nochmals ausdrücklich hinweisen.
3.8. Vergütung, Zahlungsmodalitäten
3.8.1. Die auf der Plattform oder in Angeboten angegebenen Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
3.8.2. FairFleet ist berechtigt, die Rechnung entweder gleichzeitig mit der Bestellung oder nach der Erstlieferung zu stellen. Die Vergütung, einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden Bearbeitungsgebühr, wird mit der Lieferung der – gegebenenfalls aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten fällig.
3.8.3. Wenn der Kunde Leistungen direkt über die Online-Plattform kauft, sind diese sofort über den Zahlungsdienstleister zu begleichen. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen von FairFleet+ oder sonstige digitale Leistungen, wie beispielsweise Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.8.4. FairFleet ist berechtigt, noch ausstehende Drohnenflüge und gegebenenfalls die Aufbereitung der Luftbildaufnahmen/Daten nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn FairFleet nach Abschluss des Luftbildaufnahmen-Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und die Bezahlung der offenen Forderungen gefährden. Gleiches gilt, wenn FairFleet den Kunden nicht kennt, Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder der Umfang der Leistung so hoch ist, dass mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten oder einer finanziellen Vorleistung von FairFleet zu rechnen wäre. In diesen Fällen kann FairFleet eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.
3.8.5. Werden die Arbeiten vor Ort verzögert und ist diese Verzögerung nicht FairFleet anzulasten, so sind angemessene Mehrkosten durch Verzögerungszeiten, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliche Anfahrten vom Kunden zu tragen, außer anderweitig vereinbart.
3.8.6. Änderung des Einsatzortes oder der zu befliegende Fläche kann Mehrkosten (z.B. Logistik- und Genehmigungsgebühren) mit sich bringen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.8.7. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage ab Rechnungsstellung, außer anders schriftlich vereinbart (Ziffer 3.7.1).
3.9. Kündigung
3.9.1. Kündigt der Kunde den Luftbildaufnahmen-Vertrag gemäß § 649 BGB, so stehen FairFleet 10 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden vereinbarten Vergütung zu, es sei denn, FairFleet weist nach, dass FairFleet gemäß § 649 S. 2 BGB eine höhere Vergütung zusteht.
3.9.2. Kündigt oder storniert der Kunde, so stehen FairFleet 50% der vereinbarten Vergütung zu. Erfolgt die Kündigung oder Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt der durchzuführenden Arbeiten, beträgt der Anspruch 75%, und bei einer Kündigung oder Stornierung weniger als 12 Stunden vor dem Termin 100% der vereinbarten Vergütung. Bereits entstandene Genehmigungskosten werden in jedem Fall vollständig, also zu 100%, abgerechnet.
3.9.3. FairFleet+ oder FairFleet INSPECT ist jeweils nur zum Ende der gewählten Laufzeit kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch. Sollte ein Kunde länger als sechs Monate keine aktive FairFleet+ Mitgliedschaft gehabt haben, kann nicht garantiert werden, dass alte Daten später noch zur Verfügung gestellt werden können.
3.9.4. Nach Beendigung wird der Kunde unverzüglich:
- Die Nutzung der FairFleet-Plattform vollständig einstellen.
- Den Nachweis über die Vernichtung oder Rückgabe (je nach Fall und auf Anfrage von FairFleet) aller Materialien oder Daten erbringen, die sich auf die FairFleet-Software beziehen und nicht Eigentum des Kunden sind.
3.10.Mängelrechte
3.10.1. Sofern die – ggf. aufbereiteten – Luftbildaufnahmen/Daten mangelhaft sind, ist der Kunde berechtigt, von FairFleet Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl entweder zu mindern oder vom Luftbildaufnahmen-Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen sind die Mängelansprüche des Kunden gemäß § 634 BGB ausgeschlossen.
3.10.2. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Kunden nach vorstehender Ziffer 3.10.1 beträgt ein Jahr ab Abnahme.
3.11.Haftung
3.11.1. Soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, haftet FairFleet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FairFleet nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.11.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von FairFleet.
3.11.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
3.11.4. FairFleet gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Ergebnisse ab. Ermittelte Anomalien beruhen ausschließlich auf verfügbaren Daten und umfassen möglicherweise nicht alle Aspekte. Die von der Software gelieferten Ergebnisse stellen keine endgültige Bestätigung für den Zustand des Objekts, die Einhaltung der Vorschriften oder die Identifizierung von Problemen dar. Der Kunde erkennt an, dass die Ergebnisse nicht für andere Zwecke als die Gewinnung von Übersichten und Anleitungen herangezogen werden sollten. Die Ergebnisse sind nicht gleichbedeutend mit einer professionellen technischen oder rechtlichen Beratung.
FairFleet garantiert nicht, dass der Kunde ununterbrochenen oder kontinuierlichen Zugriff auf die Software und/oder die Plattform hat. Die Nutzung der Software/Plattform oder jeglicher Einrichtungen, die in der Software/Plattform enthalten sind, kann aufgrund von routinemäßigen Wartungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten, Untersuchungen und Korrekturen von Fehlern oder technischen Problemen, Kommunikations- oder Netzwerkproblemen oder -ausfällen, Serverüberlastungen oder anderen technischen Problemen oder Ereignissen höherer Gewalt, die die Leistung oder den Zugang zur Software/Plattform beeinträchtigen können, unterbrochen werden.
FairFleet haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden (oder einer Person, die Ansprüche unter oder durch den Kunden geltend macht) im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen oder anderweitig in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, weder für Vertragsbruch, falsche Angaben oder Fahrlässigkeit. Die FairFleet Plattform entspricht dem neuesten Stand der Technik, kann jedoch Einschränkungen, Aktualisierungen, Störungen, Fehlfunktionen oder Fehlern unterworfen sein. FairFleet haftet nicht für Ungenauigkeiten, falsche Interpretationen, verpasste Erkenntnisse oder Fehler, die aus der Software oder den Geräten resultieren. Die erstellten Berichte erfassen möglicherweise nicht alle Daten aufgrund der inhärenten Beschränkungen der Ausrüstung (z. B. visuelle oder thermische Datenerfassung oder Andere). FairFleet ist nicht verantwortlich für Daten, die aufgrund von Hardware- oder Softwarebeschränkungen nicht erfasst oder nicht korrekt dargestellt werden. Darüber hinaus haftet FairFleet nicht für unbefugten Zugriff, Missbrauch oder Folgen, die sich aus den Entscheidungen des Kunden zur Freigabe des Zugangs ergeben, einschließlich Fällen, in denen Personen oder Dritten Zugang gewährt wird, die nicht hätten hinzugefügt oder mit Zugang versehen werden dürfen.
3.12.Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind, es sei denn, der Kunde kann von FairFleet die Beseitigung eines Mangels verlangen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, gemäß § 641 Abs. 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
4.1.1. Diese Geschäftsbedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen FairFleet und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.1.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Landgericht am Sitz von FairFleet für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ausschließlich zuständig.
4.2. Vertragssprache
Der Nutzungsvertrag für die Plattform (Ziffer 2.2) und der Luftbildaufnahmen-Vertrag (Ziffer 3) werden in deutscher Sprache geschlossen.
4.3. Datenschutzhinweis
FairFleet erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden, wie im Einzelnen in der Datenschutzerklärung dargestellt.
4.4. Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden von FairFleet schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang dieses Hinweises widerspricht, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
4.5. Einschaltung Dritter, Übertragbarkeit
4.5.1. FairFleet ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Nutzungsvertrag und zur Ausübung seiner Rechte Dritter zu bedienen (vgl. auch Ziffern 2.1.2 und 3.1.1).
4.5.2. FairFleet ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (mindestens 4 Wochen) seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Stand dieser Geschäftsbedingungen: Januar 2025